Zwangsräumung in Bonn Mutter sollte mit vier Kindern ins Obdachlosenheim

Bonn · Lana S. (Name geändert) ist am Ende. Was die 37-jährige alleinerziehende Mutter von vier Kindern, die auf staatliche Hilfe angewiesen ist, erlebt hat, hat ihr alle Kraft geraubt. Aufgrund anwaltlichen Versagens wurde am 7. April die Zwangsräumung ihrer Wohnung für den 4. Mai festgesetzt.

Als sie beim Wohnungsamt um eine Ersatzwohnung bitten wollte, hörte sie, wie sie erklärt: Das Amt sei geschlossen, man könne keine Wohnungen vergeben, dann müsse sie eben mit ihren Kindern ins Obdachlosen- oder Flüchtlingsheim ziehen. Was die Stadt bestreitet. Und das Amtsgericht gewährte ihr keinen Räumungsschutz. In letzter Minute wurde ihr vergangene Woche doch eine Wohnung zugewiesen – im Rotlichtviertel.

Dabei wäre Lana S. auf Hilfe besonders angewiesen. Denn von ihrer Familie hat sie nichts zu erwarten: Von der und deren streng muslimischer Lebensweise hat sich Lana S., die in Deutschland aufwuchs, längst losgesagt. Die Probleme mit der Familie begannen, wie sie beschreibt, als sie so sein wollte wie deutsche Mädchen und eine Ausbildung machen wollte. Doch mit 16 sei sie in die Heimat gelockt und zwangsverheiratet worden. Sie bekam drei Söhne, heute 19, 13 und zehn Jahre alt. Schließlich setzte sie die Scheidung durch und setzte sich nach Bonn ab.

Dass der Mann, den sie hier kennenlernte, auf ihre Kosten Schulden machte, erkannte sie, wie sie sagt, zu spät. Als sie hochschwanger war, schlug er sie krankenhausreif. Sie verließ ihn und kämpft sich nun mit ihren vier Söhnen allein durch. Der jüngste ist zwei, der älteste beginnt bald ein eigenes Leben, die beiden anderen besuchen weiterführende Schulen. Sie selbst hat sich ihren größten Wunsch erfüllt und eine Ausbildung begonnen. Und dann klagte der Vermieter sie aus der Wohnung, weil sie die Miete gemindert hatte. Die Heizung habe nicht funktioniert, ihre Kinder seien sogar krank geworden. Dass die Räumungsklage gegen sie erfolgreich war, teilte ihr Anwalt ihr allerdings nicht mit. Erst am 7. April habe sie vom Gerichtsvollzieher erfahren, dass sie am 4. Mai zwangsgeräumt würde. Und sie sei völlig verzweifelt gewesen, als sie tags drauf bei der Stadt erfahren habe, dass keine Wohnungen vergeben werden könnten.

Ihr Anwalt, so erklärt sie, sei nicht mehr zu erreichen gewesen. In ihrer Not ging sie selbst zum Amtsgericht und beantragte Vollstreckungsschutz wegen sittenwidriger Härte. Sie habe ihre Lage erklärt und unter Tränen vorgetragen, es gebe im Moment keine Wohnung, weil das zuständige Amt geschlossen sei. Doch das Gericht wies ihren Antrag ab: Es liege keine unzumutbare Härte vor, „die drohende Obdachlosigkeit gehört zu den Härten einer jeden Zwangsräumung, mit denen sich die Schuldnerin abfinden muss“.

Lana S. wandte sich an den Gemeindepfarrer, und der bat Peter Kox um Hilfe. Der SPD-Stadtverordnete fiel aus allen Wolken, als er Mitte April auf der Website der Stadt die Mitteilung der Verwaltung las: Wegen Personalmangels könne „auf unbestimmte Zeit“ keine Wohnungsvermittlung geleistet werden (der GA berichtete). Doch die Stadt erklärte gestern, niemand habe Lana S. an eine Flüchtlingsunterkunft verwiesen. Kox schrieb an den OB, plötzlich war das Amt wieder besetzt, Lana S. erhielt eine Wohnung.

Als sie erfahren habe, was dort in der Gegend los sei, habe sie Angst um ihre Söhne bekommen und bei der Stadt um eine andere, notfalls kleinere Wohnung gebeten. Ohne Erfolg, sagt sie. Sie suchte selbst weiter, erhielt am Freitag die Zusage einer Wohnungsgesellschaft für eine Wohnung ab 1. Juli. Sie eilte zum Gericht, bat um Aufschub bis 1. Juli. Und scheiterte erneut. Um der Zwangsräumung zu entgehen, zog sie am Montag mit freiwilligen Helfern – das Sozialamt zahlt nur den Umzugswagen – ins Rotlichtviertel. Sie will dort nicht bleiben, wie sie dem GA erklärt. Aber sie wisse nicht, ob sie noch die Kraft und das Geld habe, in zwei Monaten schon wieder umzuziehen in die bessere Wohngegend. „Ich kann einfach nicht mehr“, sagt sie.

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