Nachbarschaftsstreit vor dem Landgericht Nachbar greift zur Motorsäge und stutzt Eibe

Bonn · Dieser Nachbarschaftsstreit schwelt schon seit Jahrzehnten. Der vorläufige Höhepunkt war allerdings der Griff zur Motorsäge, dem eine mindestens fünf Meter hohe Eibe zum Opfer fiel.

Der Nachbar und zwei Helfer sollen den Baum mit der Begründung, dass er zu viel Licht wegnehme, auf 1,20 Meter Höhe abgeschnitten haben. Wegen dieser Aktion zog der Baumbesitzer vor Gericht. In einem Zivilprozess vor dem Landgericht fordert er nun von den drei Männern Schadensersatz.

Laut einem vom Kläger eingeholten Kostenvoranschlag würde das Entfernen des Stumpfes, dessen Entsorgung und das Einpflanzen einer gut drei Meter hohen neuen Eibe netto 7250 Euro kosten. In den Augen des Klägers gab es keinen Grund für die Aktion am 27. Mai 2014.

Der Nachbar und dessen Helfer seien plötzlich mit der Motorsäge erschienen und hätten kurzen Prozess mit der Eibe gemacht, obwohl er den Überhang nach eigenen Angaben stets zurückgeschnitten habe.

Etwa zwei Jahre zuvor habe es ein Gespräch über das Entfernen des Baums gegeben. Dabei habe er ausdrücklich betont, dass das für ihn nicht in Betracht komme. Überhaupt nicht gefällt dem Kläger, dass der Nachbar nun ungehindert in den Garten und sein Wohnzimmer schauen könne.

Der verklagte Nachbar versteht die ganze Aufregung nicht. Er ging davon aus, dass die Eibe nicht auf dem Grundstück des Klägers, sondern genau auf der Grundstücksgrenze steht. Seiner Meinung nach wurde der Baum nicht gefällt, sondern nur "auf ein erträgliches Maß zurückgeschnitten". Die Eibe sei immer noch gesund. Zudem behauptet der Mann, dass zwischen den Nachbarn vereinbart wurde, dass er jederzeit dazu berechtigt sei, herüberhängende Äste und Zweige abzuschneiden.

Bei den verhärteten Fronten blieben in der mündlichen Verhandlung alle Vergleichsbemühungen des Richters ohne Erfolg. Daraufhin wurde ein Sachverständiger mit der Klärung der Frage beauftragt, wo genau die Eibe steht. Der Vermessungsingenieur kam nach mehreren Messungen zu dem Schluss, dass der Baum eindeutig auf dem Grundstück des Klägers steht. Der Abstand des Stamms mit einem Umfang von 70 Zentimetern zur Grenze des Nachbarn beträgt laut Gutachten mindestens 13 Zentimeter.

Beim demnächst anstehenden zweiten Verhandlungstermin werden voraussichtlich auch die Ehefrauen in den Zeugenstand treten müssen. Sie sollen zur Frage gehört werden, ob es in den vergangenen Jahren Absprachen bezüglich der Eibe gab.

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