Gericht Nachbarn verlieren Prozess gegen Tagesmutter

Bonn · Die Kinder sind ihnen zu laut, die Windeln im Müll zu viel: 41 Eigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft in Beuel haben eine lange Liste mit Klagen, mit der sie eine Tagesmutter mit ihren Kindern aus einer Wohnung in ihrer Anlage vertreiben wollen.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Doch dem schiebt das Amtsgericht einen Riegel vor und befindet: Die Tagesmutter darf dort weiter Kinder betreuen. Das teilte Gerichtssprecherin Gabriele Wester am Freitag mit.

Die fragliche Wohnung hatte die Tagesmutter von einem der Eigentümer gemietet. Der hatte 2013 für sie bei der Stadt und auch der Eigentümergemeinschaft die Genehmigung für die Betreuung von bis zu drei Kleinkindern erwirkt. Doch vier Jahre später fühlte sich die unter dieser Wohnung lebende Eigentümerin so gestört, dass der Vermieter der Tagesmutter die Böden zusätzlich dämmte.

Dennoch konnte er nicht verhindern, dass die Eigentümerversammlung im Juni 2017 die erteilte Genehmigung widerrief und eine Frist für die Beendigung des Kinderbetreuungsbetriebs zum 31. Juli setzte. Das aber nahm der Vermieter der Tagesmutter nicht hin: Er klagte gegen diesen Widerruf und setzte damit das Betriebsverbot erst einmal außer Kraft.

Nun gibt Zivilrichter Sebastian Landwehr dem Kläger recht und urteilt: Die Eigentümergemeinschaft habe selbst festlegt, dass gewerbliche und berufliche Nutzung erlaubt sei, wenn keine größeren Beeinträchtigungen vorliegen. „Und die“, so der Richter „liegen hier nicht vor.“ Die Genehmigung der Stadt erstrecke sich auf zwei bis drei Kinder. „Und damit geht sie nicht über das Maß hinaus, das im Rahmen der Wohnungsnutzung durch eine typische Familie zu erwarten wäre.“ Denn, so der Richter: „Das ist sozial adäquat und kann nicht untersagt werden.“ Die Tagesmutter betreut in der Wohnung drei Kleinkinder.

Zu dem angeblich unzumutbaren Lärm durch hüpfende und trampelnde Kinder erklärt der Richter: Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen ausgingen, seien laut Bundesgerichtshof in der Regel keine schädlichen Umwelteinwirkungen und als sozial adäquat zumutbar. Im Übrigen betreue die Tagesmutter die Kleinkinder nur vier Mal die Woche von sieben bis 17 Uhr.

Auch das Argument, es landeten zu viele Windeln im Müll lässt der Richter nicht gelten. Die Menge bewege sich im zumutbaren Rahmen einer normalen Familie, und auch der beklagte Betrieb im Treppenhaus sei zumutbar. Auf die Beschwerde, wegen der Kinder müsse man jetzt im Treppenhaus ganz besonders auf Verkehrssicherung achten, kontert der Richter: Das sei ohnehin die Pflicht von Eigentümern. Und dass manche Eltern unfreundlich seien, sei „allgemeines Lebensrisiko“. Die Kinder können nun weiter kommen – sehr zur Erleichterung der betroffenen Eltern.

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