Streit um verspätete Pizza Nachbarschaftsstreit mit dem Fleischklopfer

Bonn · Mit einem Fleischklopfer hatte ein 40-Jähriger einem Pizzabäcker in Bonn auf den Kopf geschlagen. Auslöser war eine angeblich zu spät gelieferte Pizza.

Über Wochen hatten sich die Streitereien zwischen dem Betreiber einer Pizzeria in Beuel und einem 40 Jahre alten Angestellten des Nachbargeschäfts aufgeschaukelt. Schließlich gipfelten sie in einer brutalen Attacke mit einem Fleischklopfer auf den 42 Jahre alten Pizzeriachef. Die Folge waren zwei Platzwunden am Kopf.

Am Dienstag musste sich der nicht vorbestrafte Angeklagte für die Tat am Mittag des 25. Juni 2015 vor dem Amtsgericht verantworten. Einige Wochen zuvor soll es zwischen den Männern zu einen Streit um die Auslieferung einer Pizza gekommen sein.

In der Folge gerieten die Streithähne offenbar mehrfach aneinander. Der Inhaber der Pizzeria behauptete vor Gericht, dass der Angeklagte ihn im Vorbeigehen angespuckt habe. Daran hatte der 40-Jährige nach eigenen Angaben keine Erinnerung mehr. Zudem warf er dem Pizzeriachef vor, dass dieser und einer seiner Angestellten ihn geschlagen hätten - was der Zeuge vehement bestritt.

Der inzwischen arbeitslose Angeklagte war jedoch so sauer über den "Nachbarn", dass er am Tattag auf den 42-Jährigen losging. Im Prozess behauptete er jedoch bis zum Schluss, mit einer silbernen Fahrradluftpumpe zugeschlagen zu haben. Diese Schilderung wurde jedoch durch Zeugenaussagen widerlegt. Strafrichter Dominik Reppel hatte letztlich keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte bei der Tat einen Fleischklopfer in der Hand hielt.

Ein Nachbar, der rauchend an seinem Fenster auf der gegenüberliegenden Straßenseite gestanden hatte, schilderte im Zeugenstand, dass der 40-Jährige eine Sweatshirtjacke um den Arm gewickelt hatte. Aus dieser habe er plötzlich einen "hammerartigen Gegenstand" gezogen und zugeschlagen.

Noch deutlicher wurde ein Softwareentwickler, der mit seinen Kollegen in der Pizzeria zu Mittag gegessen hatte. Der 46 Jahre alte Zeuge war sich sicher, in der Hand des Angreifers einen "Schnitzelhammer" erkannt zu haben: "Wir haben einen zu Hause und genau so eine habe ich erkannt."

Verurteilt wurde der Schläger schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Der Richter verhängte sogar einen Monat mehr als von der Staatsanwältin gefordert und fand deutliche Worte: "Sie können nicht, um ihrem Frust Luft zu machen, hingehen und ihm den Hammer über den Schädel ziehen." Und weiter: "Das kann nicht akzeptiert werden." Es sei nur Glück gewesen, dass das Opfer keine schwerwiegenderen Verletzungen am Kopf erlitten habe.

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