Kommentar zum Fahrradfahren in der Fußgängerzone Nachsicht und Kontrolle

Meinung | Bonn · Für Menschen, die entspannt durch die Bonner City bummeln wollen, sind sie bereits seit Langem ein Ärgernis: Radfahrer, die trotz Verbotes durch die Fußgängerzonen rasen.

Nur eine Stunde in der Fußgängerzone reicht aus, um mehrere Dutzend Radfahrer zu beobachten, die auf ihren Rädern verbotenerweise die Bonner Innenstadt durchfahren. Ein Verhalten, das seit vielen Jahren die Gemüter erregt. Nachvollziehbar, denn während viele Radler zumindest auf die Menschen vor ihrem Lenker achten, bahnen sich andere ohne Rücksicht ihren Weg. Zwischen Gut und Böse zu entscheiden, so wie es die Mitarbeiter von Stadtordnungsdienst und Polizei tun, ist im Grunde richtig.

Zwar ist es in den Teilen der Innenstadt grundsätzlich verboten zu fahren, egal ob schnell oder langsam beziehungsweise unachtsam oder rücksichtsvoll. Andererseits kommt es nicht darauf an, auf Prinzipien herumzureiten. Solange das Tempo merklich gesenkt wird und der nötige Platz vorhanden ist, nimmt niemand Schaden. Dann haben auch Fußgänger keinen wirklichen Grund sich aufzuregen. Zumal Unterschiede zwischen verbotenen und freigegebenen Zonen nicht unbedingt für jedermann sofort ersichtlich sind.

Sobald Fußgänger jedoch gezwungen werden, heranrasenden Radfahrern auszuweichen und deshalb mit erhöhter Aufmerksamkeit unterwegs sind, leiden der Einkaufsbummel oder touristische Streifzug durch die City. Gegen solche Rad-Rüpel sollten die Behörden härter durchgreifen, mehr kontrollieren – und die Strafen weniger schwammig definieren. Denn nur wenn die Gefahr groß ist, eine empfindliche Strafe für das verbotswidriges Verhalten zu kassieren, werden womöglich alle Radfahrer in Zukunft vorsichtig unterwegs sein.

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