Bei Problemen mit Bus oder Bahn Mobilitätsgarantie in Bonn wird erweitert

Bonn. · Die Mobilitätsgarantie bietet Bus- und Bahnkunden in Bonn nun mehr Möglichkeiten, bei Verspätungen oder Ausfällen ans Ziel zu kommen. Die Erstattung ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft.

 Verspäten sich Busse oder Bahnen um mehr als 20 Minuten, können Kunden jetzt auch auf Leihräder oder Roller ausweichen.

Verspäten sich Busse oder Bahnen um mehr als 20 Minuten, können Kunden jetzt auch auf Leihräder oder Roller ausweichen.

Foto: Benjamin Westhoff

Ein Jahrzehnt nach Einführung der Mobilitätsgarantie für den Nahverkehr in NRW wird das Angebot für Kunden erweitert. Seit Juli gelten großzügigere Bedingungen und die Kunden haben mehr Auswahl bei Ersatzverkehrsmitteln. „Die Neuerungen erweitern sinnvoll die Mobilitätsgarantie in einem dynamisch wachsenden Verkehrsmarkt und binden neue Verkehrsmittel ein“, sagt dazu Anja Wenmakers, die Geschäftsführerin der Stadtwerke-Sparte Bus und Bahn.

Grundsätzlich gilt: Wenn sich Bus oder Bahn mehr als 20 Minuten verspäten oder sogar ausfallen, dürfen Gäste mit gültigem Ticket, mit einer Dauerkarte oder auch Schwerbehinderte mit Wertmarke auf einen Fernverkehrszug, auf ein Taxi und neuerdings auch auf ein Leihrad oder einen Leihroller ausweichen. Auch Carsharing-Angebote dürfen genutzt werden.

Die Kosten muss der Kunde vorstrecken und kann später beim jeweiligen Verkehrsunternehmen die Erstattung beantragen. Auch die Höchstgrenzen dafür wurden angehoben. Für eine alternative Taxifahrt oder ein Sharing-Angebot werden jetzt tagsüber zwischen 5 und 20 Uhr statt 25 maximal 30 Euro erstattet, in den Nachtstunden statt 50 nun bis zu 60 Euro. In Umfragen im Herbst 2019 hatten mehrere GA-Leser bemängelt, dass die Erstattungsbeträge nicht reichen.

Einige Bedingungen

Was umfassend klingt, ist indessen an einige Bedingungen gebunden. Allzu lange darf man nämlich nicht auf den verspäteten Bus oder Zug warten. Die Garantie gilt nämlich nur, wenn die Alternativfahrt spätestens eine Stunde nach der festgestellten Verspätung beginnt. Im ländlichen Rhein-Sieg-Kreis könnte es mithin gerade in den Nachtstunden schwierig werden, dann ein Taxi aufzutreiben.

Überdies gilt das Versprechen nicht im Falle von Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohung oder Verspätungen, die während der Fahrt auftreten. Neuerdings sind auch Bombenentschärfungen ausgenommen. An einer Bushaltestelle oder den kleinen Bahnhöfen werden Fahrgäste oft aber nicht erfahren, ob einer dieser Gründe vorliegt. Sich auf die Mobilitätsgarantie zu verlassen, birgt mithin auch das finanzielle Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Viele Verspätungen auf der Linie 66

Vielleicht auch deshalb reichten im vergangenen Jahr landesweit nur knapp 20.000 Kunden Anträge zur Erstattung ein. Rund 460.000 Euro für Taxi- und Fernverkehrskosten wurden ausgezahlt. Bei den Stadtwerken Bonn wurde von der Mobilitätsgarantie verhältnismäßig häufig Gebrauch gemacht. Allein bis zum 15. Oktober 2019 gingen dort 1201 Anträge ein, so Unternehmenssprecherin Veronika John. Nur in fünf Fällen sei das Anliegen abgelehnt worden. 19.000 Euro musste das kommunale Unternehmen dafür aufbringen. In diesem Jahr gingen aufgrund des deutlich verringerten Fahrgastaufkommens erst 190 Anträge bei den Stadtwerken ein. 132 wurden anerkannt, 16 weitere Forderungen aus Kulanz beglichen.

Besonders von Verspätungen betroffen waren Fahrgäste in den vergangenen beiden Jahren auf der Stadtbahnlinie 66 zwischen Siegburg und Bad Honnef sowie auf den Buslinien 603 zwischen Röttgen, dem Hauptbahnhof und Pützchen sowie auf der Linie von der Gronau über den Venusberg und Duisdorf nach Tannenbusch.

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