Verkehrsplanung Bonner Politiker widersprechen der Stadt beim Nahverkehr

BONN. · Die Stadtwerke Bonn bieten Hilfe bei der Verkehrsplanung an, doch die Stadtverwaltung lehnt trotz eigenem Personalmangel ab. Grüne, SPD und Verkehrsclub halten das für falsch.

Um die Zuverlässigkeit von Bussen schnell zu erhöhen, wären die Stadtwerke bereit, Verwaltungsvorlagen direkt vorzubereiten.

Um die Zuverlässigkeit von Bussen schnell zu erhöhen, wären die Stadtwerke bereit, Verwaltungsvorlagen direkt vorzubereiten.

Foto: Benjamin Westhoff

Der Vorschlag der Stadtwerke Bus und Bahn, Planungsvorlagen zur Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs direkt für die Ratspolitiker auszuarbeiten, stößt sowohl beim Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, Rolf Beu (Grüne), als auch bei der SPD-Fraktion und dem Verkehrsclub Bonn/Rhein-Sieg/Ahr (VCD) auf Zustimmung.

Beu, auch Mitglied des Aufsichtsrates von SWB Bus und Bahn, sagte dazu: „Dass die Stadtverwaltung, die an die Tarife des öffentlichen Dienstes gebunden ist, in nicht wenigen Bereichen Schwierigkeiten hat, alle vom Stadtrat zur Verfügung gestellten Stellen zeitnah und qualifiziert zu besetzen, ist Realität.“ Deshalb sei es sinnvoll, angebotene Hilfen einer städtischen Gesellschaft anzunehmen, die zu einer Beschleunigung der Bearbeitung bei wichtigen Themenfeldern führen könnten.

Bereits im vorletzten Jahr habe der Verkehrsausschuss auf konkrete Linien bezogene Analysen angefordert, um festzustellen, an welchen Stellen und mit welchen Mitteln die Zuverlässigkeit von Bussen und Bahnen verbessert werden könne. „Obwohl der Auftrag klar formuliert ist und nach eigenem Bekunden die Stadtwerke der Stadtverwaltung Analysedaten zu diversen Linien zeitnah zulieferte, wurden diese Quartalsvorlagen seit dem Auftrag im vorletzten Jahr noch nie dem Fachausschuss vorgelegt“, betonte Beu. Auf wiederholtes Drängen habe ihm die Stadtverwaltung mitgeteilt, es fehle das erforderliche Personal.

Die Stadtverordnete Gabi Mayer (SPD), ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der SWB Bus und Bahn, findet die deutlich ablehnende Reaktion der Stadtverwaltung auf das Angebot der Stadtwerke „schwierig“. „Es sollen Aufgaben und Themen vorangebracht werden, die insbesondere aus Gründen des Personalmangels in der Verwaltung derzeit nicht geleistet werden können.“ Eine gesetzliche Regelung, die keine externe Auftragsvergabe erlaubt, sei ihr nicht bekannt. Die SWB sei eine 100-prozentige Tochter der Stadt. Die Verwaltung könne deshalb nach ihrer Einschätzung auch Planungsaufgaben an ihre Tochter übertragen. „Das wird bei Werbeverträgen, bei Fahrradmietsystemen und Schwimmbädern doch auch gemacht. Verkehrsplanung ist sicher keine hoheitliche Aufgabe. Und am Ende entscheidet der Rat.“ In der Bundesverwaltung sei es längst üblich, eigene Gesellschaften zu gründen, die auf der Basis von Dienstleistungsvereinbarungen und Verträgen komplette Aufgabenstränge übernehmen würden. Das jahrelange Warten auf Vorschläge der Verwaltung bei Themen, die den Bürgern unter den Nägeln brennen, müsse ein Ende haben.

Auch der VCD-Vorsitzende Rainer Bohnet hält Planungshilfe durch die SWB für opportun: „Wenn das städtische Planungsamt für Analysen des Busverkehrs kein Personal hat, liegt es auf der Hand, dass die SWB, die zu hundert Prozent der Stadt gehören und früher ein Amt der Stadtverwaltung waren, aushilft. Für etwaige gesetzliche Restriktionen, die seitens der Stadt als Ablehnungsgrund ins Feld geführt werden, sollte es doch möglich sein, eine Ausnahme zu machen.“

Wie berichtet hatte Anja Wenmakers, die Geschäftsführerin des SWB-Verkehrsbetriebs, dem GA gegenüber erklärt, die hauseigene Planungsabteilung sei gut aufgestellt und könnte der Stadtverwaltung beim Erarbeiten von Vorlagen stärker unter die Arme eingreifen. Doie SWB-Planer könnten auch Verkehrsgutachten in Auftrag geben. Dazu hatte die Stadtverwaltung aber erklärt: „Die Vorbereitung solcher Entscheidungen des Rates obliegt unabdingbar der Verwaltung und kann nicht an das Unternehmen, welches mit der Leistungserbringung beauftragt ist, delegiert werden.“ Die Stadt hat die am vergangenen Mittwoch gestellte Frage danach, auf welcher Rechtsgrundlage ihrer Einschätzung beruht, bisher nicht beantwortet.

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