Legionellen-Prozess Naujoks-Urteil rechtskräftig

BONN · Der Freispruch für Friedhelm Naujoks im Legionellen-Prozess ist rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgezogen.

Dort musste sich der frühere Leiter des Städtischen Gebäudemanagements wegen vorsätzlicher Trinkwassergefährdung verantworten, weil er 2005 und 2006 den Einbau von Desinfektionsanlagen an Bonner Schulen veranlasst hatte.

Die Anlagen bekämpften zwar wirksam den Legionellenbefall. Es entstanden dabei aber auch schädliche Trihalogenmethane. Dem geschassten Stadtmanager steht jetzt noch ein Prozess wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit dem WCCB-Skandal bevor.

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