3G, 2G, 2G-plus Welche Corona-Regeln in Bonn wo gelten
Bonn · 3G, 2G, 2G-plus - erst vor einigen Tagen wurden die Regeln für Teile des öffentlichen Lebens noch einmal angepasst. Wegen der unterschiedlichen Bestimmungen empfiehlt sich ein Blick auf die aktuell geltenden Regeln in Bonn für die unterschiedlichen Aktivitäten.
In Zeiten stark steigender Corona-Infektionszahlen und der sich ausbreitenden Omikron-Variante gelten seit einigen Tagen einmal mehr neue Regeln. In der Freizeit ist an vielen Stellen 2G (geimpft oder Genesen-Status mit 90 Tagen Gültigkeit) oder 2G-plus (geimpft oder genesen, zusätzlich getestet) gefordert. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Geboosterte, frisch Geimpfte (15. bis 90. Tag nach der Zweitimpfung) sowie für Menschen, die in den vorausgegangenen 90 Tagen genesen sind.
Wo keine Maske getragen werden kann, müssen vollständig Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. Wo Testpflicht besteht, darf auch vor Ort getestet werden. Schnelltests dürfen höchstens 24 Stunden alt sein, PCR-Testergebnisse 48 Stunden alt. Da einige Regeln variabel ausgeweitet werden können, ist Nachfragen vor dem Besuch sinnvoll. Hier die aktuellen Regeln für Bonn:
■ Restaurant/Gastronomie: 2G-plus
■ Sport in Innenräumen: 2G-plus, egal ob Wettkampf oder Training
■ Schwimmbad: 2G-plus, ebenso in Wellness-Einrichtungen wie Saunen
■ Bus und Bahn: 3G
■ Stadthaus und andere Verwaltungsgebäude: 3G, Besucher benötigen einen Termin
■ Kliniken: 2G-plus, einige Krankenhäuser bestehen auf FFP2-Masken, es gelten teils feste Besuchszeiten
■ Taxi: 3G ist Pflicht für Fahrpersonal. Von der allgemeinen 3G-Pflicht für Fahrgäste in Verkehrsmitteln sind Taxis explizit ausgenommen, erklären die Stadt Bonn sowie das NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfrage.
■ Kino/Theater: 2G, manche Häuser verlangen zusätzlich einen Test; es herrscht Maskenpflicht, ausgenommen in Kinos bei Verzehr
■ Frisör: 3G, es besteht FFP2-Maskenpflicht. Für andere körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo- oder Kosmetikstudios gilt 2G
■ Arbeitsplatz: 3G ist verpflichtend und muss bei Betreten des Arbeitsortes nachgewiesen werden, es besteht Auskunftspflicht. Hausregeln können entsprechend ausgeweitet werden
■ Einzelhandel: 2G, kein Nachweis nötig für Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs – dazu zählen auch Blumenläden und Buchhandlungen
■ Masseure/Physiotherapeuten: 2G (ausgenommen ärztlich verordnete Behandlungen)
■ Konzerte in Hallen/Räumen: 2G, wie für Sportveranstaltung vor Publikum gilt eine Obergrenze von 750 Personen
■ Im Freien: Maskenpflicht in Warteschlangen
Aktuelle Informationen gibt es online auf bonn.de/coronavirus
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