Arbeitskampf an Bonner Uniklinik Neue Notdienstvereinbarung für den Pflegestreik
Bonn · Der Streik auf dem Venusberg und an weiteren fünf NRW-Universitätskliniken ist in der neunten Woche angelangt. Vor dem Landesarbeitsgericht wurde darüber gesprochen, wie viele Operationssäle zu öffnen wären, falls der Arbeitskampf weitergehen darf.
Die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln zog sich am Mittwoch bis in die Abendstunden. Wie berichtet, will die Bonner Uniklinik mit einer Verfügungsklage gegen die Gewerkschaft Verdi erreichen, dass das Gericht die Unrechtmäßigkeit des Streiks feststellt, der mittlerweile in die neunte Woche geht. Gerichtssprecherin Nadja Abou Lebdi teilte nach der knapp siebenstündigen Verhandlung ein interessantes Detail mit. Die Parteien hätten im Laufe der Sitzung „im Wege des Teil-Vergleichs eine modifizierte Notdienstvereinbarung getroffen“.
Die bisher gültige Notdienstvereinbarung läuft an diesem Donnerstag (30. Juni) aus. Über die Notdienstvereinbarung haben Klinik und Gewerkschaft beispielsweise eine Mindestanzahl an Operationssälen vereinbart, die geöffnet bleiben, um Notfälle zu versorgen. Über eine Clearingstelle wurde täglich über die Öffnung weiterer Säle verhandelt. Die auslaufende Notdienstvereinbarung sah einen Mindestsockel von 16 Operationssälen vor.
Wie Daniel Kolle, Bezirksgeschäftsführer von Verdi Köln/Bonn/Leverkusen und Teilnehmer der Verhandlung, dem GA sagte, sei in der neuen Notdienstverordnung eine Öffnung von 25 Operationssälen vorgesehen. „Das ist die durchschnittliche Zahl der Operationssäle, die seit Beginn des Streiks nach Nachverhandlungen durch die Clearingstelle täglich zur Verfügung standen.“ Er gehe davon aus, dass durch die neue Regelung künftig deutlich weniger Diskussionen und Verhandlungen darüber zu führen sein werden, welcher Patient ein Notfall ist und welcher nicht.
„Wir wollen nach wie vor, dass all diejenigen, bei denen es um Leib und Leben geht, versorgt werden“, sagte Kolle. Die neue Notdienstverordnung wird allerdings nur dann in Kraft treten, wenn das Landesarbeitsgericht entscheidet, dass der Streik zulässig ist. Ihre Entscheidung will die 10. Kammer an diesem Freitag verkünden.