Gekündigte Bonner Professorin Neuer Gütetermin im Guérot-Streit steht fest

Bonn · Der neue Termin für die Güteverhandlung zwischen der Uni Bonn und Ulrike Guérot vor dem Bonner Arbeitsgericht steht fest. Zuvor war der Termin auf Bitten des Anwalts von Guérot verschoben worden.

 Die gekündigte Bonner Professorin Ulrike Guérot.

Die gekündigte Bonner Professorin Ulrike Guérot.

Foto: Uni Bonn

Zwischen der wegen Plagiatsvorwürfen gekündigten Bonner Politikprofessorin Ulrike Guérot und der Uni Bonn findet am Freitag, 28. April, im Arbeitsgericht Bonn die zuvor bereits einmal nach hinten verschobene Güteverhandlung statt. Das teilte der Vorsitzende Richter Daniel Krämer am Donnerstagnachmittag mit. Der Termin soll eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen und damit einen zeit- und nervenaufreibenden Gerichtsstreit vermeiden. Eigentlich sollte die Güteverhandlung schon früher stattfinden. Auf Bitten des Anwalts von Guérot wurde der Termin vor dem Arbeitsgericht jedoch nach hinten geschoben.

In dem Verfahren bleibt Guérot als hauptamtlicher Professorin anders als anderen wissenschaftlichen Beschäftigten nach Gesetz eine Hilfe vom Personalrat der Uni versagt. Der ehemalige Bonner Prorektor und langjährige Sprecher des bundesweiten Ombudsgremius für wissenschaftliches Fehlverhalten, Wolfgang Löwer, erklärt das so: Hauptberufliche Professoren arbeiten nicht weisungsgebunden, sind nicht abhängig vom Wohl und Wehe von Vorgesetzten. Wenn es trotzdem zum Streit kommt, sei der Hochschullehrer typischerweise intellektuell und finanziell in der Lage, sich selber einen passenden Rechtsvertreter zu suchen, anders als womöglich sozial schutzbedürftige untergeordnete Mitarbeiter.

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