WCCB Neuer Haftbefehl gegen Man-Ki Kim

BONN · Eigentlich sollte Man-Ki Kim, dessen Name auf ewig mit dem Zusammenbruch des World Conference Center Bonn (WCCB) verbunden sein wird, dieser Tage aus dem Gefängnis entlassen und abgeschoben werden.

Das hatten Kims Anwälte und auch die Staatsanwaltschaft angekündigt. Doch entsprechende GA-Recherchen am Mittwoch ergaben keine Bestätigung, sondern verwirrende Auskünfte: Bei der Staatsanwaltschaft ging man von der heutigen Abschiebung aus. Doch das zuständige Ausländeramt Köln erklärte, es sei keinerlei Abschiebung geplant.

Das Rätselraten fand erst ein Ende, als den GA abends die Nachricht erreichte: Es gibt einen neuen zivilrechtlichen Haftbefehl gegen Kim - erlassen vom Amtsgericht Bonn. Beantragt hat ihn nach GA-Informationen WCCB-Insolvenzverwalter Christopher Seagon im Rahmen des Insolvenzverfahrens gegen die UN Congress Center Bonn GmbH (UNCC), die Bauherr des World Conference Center Bonn war mit Kim als gesetzlichem Vertreter.

Nach GA-Informationen will Seagon mit der zivilrechtlichen Haft, die maximal sechs Monate dauern kann, Kim zu Auskünften über Finanzgebaren und Mittelabflüsse der UNCC zwingen, was in der Gerichtssprache "Auskunfts- und Mitwirkungshandlungen" heißt. Offenbar hat Seagon die Befürchtung, dass Kim nach seiner bevorstehenden Haftentlassung für zivilrechtliche Forderungen nicht mehr erreichbar ist.

Denn eines steht fest: Man-Ki Kim, der als Ausländer nach Verbüßung der Hälfte seiner sechseinhalb Jahre Haft Ende Januar in ein Land seiner Wahl abgeschoben werden sollte, will nie mehr nach Deutschland zurückkehren. Das hat er längst angekündigt.

In welches Land Kim ausreisen will, ist nicht bekannt. Denn fest steht auch: Die USA, wo Kim zuletzt lebte und wo seine Frau und Kinder inzwischen die Staatsbürgerschaft haben, will den verurteilten Straftäter nicht. Und in seine Heimat Südkorea will Kim dem Vernehmen nach nicht zurück.

[kein Linktext vorhanden]So sah Seagon sich wohl gezwungen zu handeln, bevor Kim das Weite sucht. Wie der GA in der "Millionenfalle" berichtete, fanden in dem von Kim zunächst dominierten GmbH-Geflecht zwischen Bauherr, Bau- und Marketingfirma zahlreiche mysteriöse finanzielle Transaktionen statt.

Nach GA-Informationen hat Seagon zugunsten der Gläubiger Ansprüche in zweistelliger Millionenhöhe gegen Kim. Die UNCC-Baukasse war in den WCCB-Baujahren nach 2005 primär mit einem 74,3-MillionenKredit, für den die Stadt Bonn bürgt, gefüllt worden. Ferner hatte das Land NRW rund 25 Millionen aus seinem 35,79-Millionen-Zuschuss ausbezahlt. Kims Anwälte waren am Mittwoch nicht erreichbar.

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