Prozess Nicht verjüngt: Bonnerin verklagt Astro-Berater

BONN · Sie hatte ihre ganze Hoffnung in einen esoterischen Lebensberater gesetzt, um mit seiner Hilfe glücklicher zu werden - und deutlich jünger auszusehen.

Doch die kabbalistischen Formeln, die der Mann der Bonnerin verkaufte, machten die 62-Jährige weder fröhlicher noch jünger. Nun hat sie den Mann vor dem Amtsgericht auf Rückzahlung verklagt.

Insgesamt 3200 Euro will sie dem Lebensberater für seine ihrer Meinung nach völlig nutzlosen Formeln bar auf den Tisch gelegt haben, wie sie vor dem Zivilrichter erklärte. Und wie Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann am Montag mitteilte, fordert die Klägerin diesen Betrag nun vom Beklagten zurück wegen arglistiger Täuschung und Betruges.

Sie sei, so schildert die 62-Jährige dem Gericht, damals in einer schwierigen Lebensphase gewesen, und auf der Suche nach alternativen Heilmethoden habe sie den esoterischen Astrobrief des Beklagten entdeckt. In dem habe er nicht nur eine Verbesserung der Lebensqualität versprochen, wenn man seine kabbalistischen Formeln kaufe und aufsage, sondern auch eine Verjüngung von sieben Jahren plus X sowie eine Steigerung der Fitness. Ab Pfingsten 2013 sei sie bei ihm regelmäßig in esoterischer Behandlung gewesen. Passiert sei aber nichts.

Er aber erklärt im Prozess: Es sei keinesfalls nutzlos gewesen, schließlich sei sie ja immer wieder zu ihm gekommen. Im Übrigen habe er nur 300 Euro erhalten, und Verjüngung habe er nie versprochen. Die habe die Frau angestrebt, weil sie einem jungen Mann habe näherkommen wollen. Das wiederum bestreitet die Klägerin und bleibt dabei: Sie wurde betrogen.

Bonnerin erstattete vergebens Strafanzeige

Deshalb hatte die 62-Jährige zuvor auch schon Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, allerdings vergebens. Denn die zuständige Dezernentin sah beim besten Willen keine Anhaltspunkte für Betrug und befand: Esoterische Produkte unterliegen immer einer individuellen Wertschätzung.

Das sah die Generalstaatsanwaltschaft in Köln, bei der die 62-Jährige ein Strafverfahren erzwingen wollte, genauso und gab der Bonner Kollegin recht. Der Bonner Zivilrichter empfahl den beiden nun, sich zu einigen und schlug dem Lebensberater vor, 300 Euro zurückzuzahlen, um den Streit zu beenden. Wenn sich die beiden nicht bis Monatsende einigen, muss er ein Urteil sprechen.

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