Kommentar zum WCCB-Urteil Niemand ist unfehlbar
Meinung | Bonn · Bei den Schadensersatzklagen zum WCCB-Skandal in Bonn kann es nicht darum gehen, Bärbel Dieckmann und Arno Hübner in den privaten Ruin zu treiben. Vielmehr dreht sich die Arbeit der Gerichte um die Feststellung von möglichem Fehlverhalten. Das meint Andreas Baumann, Chef der Lokalredaktion Bonn.

Beim Prozess in Köln: Bärbel Dieckmann und Arno Hübner.
Foto: dpa/Henning KaiserAuf den ersten Blick wirkt das Szenario grotesk. Die Stadt Bonn verklagt zwei ehemalige Spitzenbeamte auf Schadensersatz, weil sie im Zusammenhang mit dem Bauskandal um das World Conference Center Bonn grob fahrlässig gehandelt haben. Gleichzeitig scheint es eine Art Amtshaftpflichtversicherung für Ex-Oberbürgermeisterin Dieckmann und den früheren Stadtdirektor Hübner zu geben. Sollte das Verwaltungsgerichtsurteil gegen die beiden in zweiter Instanz einer Berufung standhalten und sollte diese Versicherung dann wirklich greifen, kehrt die Schadensersatzforderung sozusagen als Bumerang auf die Kommune zurück. Die Stadt hätte danach mutmaßlich höhere Versicherungsbeiträge für die aktuelle Verwaltungsspitze zu zahlen.