Kommentar zum WCCB-Urteil Niemand ist unfehlbar

Meinung | Bonn · Bei den Schadensersatzklagen zum WCCB-Skandal in Bonn kann es nicht darum gehen, Bärbel Dieckmann und Arno Hübner in den privaten Ruin zu treiben. Vielmehr dreht sich die Arbeit der Gerichte um die Feststellung von möglichem Fehlverhalten. Das meint Andreas Baumann, Chef der Lokalredaktion Bonn.

Beim Prozess in Köln: Bärbel Dieckmann und Arno Hübner.

Beim Prozess in Köln: Bärbel Dieckmann und Arno Hübner.

Foto: dpa/Henning Kaiser