Bonner Amtsgericht Norbert Weidner wegen Verunglimpfung zu Geldstrafe verurteilt

BONN · Sein Gesicht zeigte der Angeklagte erst einmal nicht, als er den Gerichtssaal betrat: Der Ex-Neonazi und heutige Burschenschafter Norbert Weidner hielt sich so lange eine aufgeschlagene Mappe vor das Gesicht, bis die Fotografen und Kameraleute den Saal verlassen hatten.

Der 40-Jährige musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten, weil er gegen einen Strafbefehl wegen Verunglimpfung des Andenkens des 1945 ermordeten Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffers Einspruch eingelegt hatte. Vergeblich, wie sich erwies.

Denn diese Verunglimpfung stand im November 2011 Schwarz auf Weiß im Bundesbrief seiner "Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks", wo Weidner in einem Leserbrief unter anderem erklärt hatte: "Bonhoeffer war zweifellos ein Landesverräter."

Zu seiner Verteidigung, die er ohne Beistand seines nicht erschienenen Anwalts selbst übernahm, gab Weidner nur eine kurze Erklärung ab, in der er sagte: "Ich habe Bonhoeffer nicht verunglimpfen wollen." Das habe er auch Anfang 2012 auch in einem weiteren Leserbrief erklärt.

Im Übrigen seien die burschenschaftlichen Bundesbriefe nur den 145 Mitgliedern vorbehalten und nicht für Außenstehende gedacht. Wie die fragliche Zeitschrift dennoch an die Öffentlichkeit gelangt sei, wisse er nicht. Im Rahmen der Berichterstattung über den Fall war auch bekannt geworden, dass Weidner in Bonn FDP-Mitglied war. Einem Parteiausschluss kam der mit Austritt zuvor.

Für Staatsanwalt Heinz Clemens und Strafrichterin Julia Hodouschek steht am Ende fest: Weidner ist der Verunglimpfung schuldig. Weil er jedoch erklärte, das nicht gewollt zu haben und im Übrigen zur Zeit ohne Einkommen ist und wieder bei den Eltern lebt, werden die 2400 Euro Geldstrafe aus dem Strafbefehl gesenkt: Die Richterin verurteilt ihn antragsgemäß zu 40 Tagessätzen à 30 Euro, also 1200 Euro. Weidner kündigte sofort Berufung an.

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