Wieder auf Bonner Anklagebank Notorischer Exhibitionist muss zahlen

BONN · Er kann es einfach nicht lassen. Keine Verurteilung hat den Mann auf der Anklagebank bisher davon abhalten können, mit exhibitionistischen Handlungen immer wieder Frauen und sogar Kinder zu verstören.

Am Donnerstag saß der 45-Jährige erneut vor Gericht, weil er eine Studentin am 12. Januar nachts in der City in Angst und Schrecken versetzt hatte. Daran hatten am Ende des Prozesses Staatsanwältin und Richterin keine Zweifel - allem Leugnen des 45-Jährigen zum Trotz.

Denn zu überzeugend war für sie die junge Frau im Zeugenstand, die sich noch detailliert an den nächtlichen Alptraum erinnerte. Wie sie schilderte, kam sie nachts gegen 3.30 Uhr von einer Feier und ging gerade über den Bottlerplatz, als sie am Sterntor einen Mann stehen sah. Ihr Eindruck: Der steht da und uriniert.

Weil sie so weit entfernt wie möglich von ihm habe sie weitergehen wollen, sei sie ganz nah an der gegenüberliegenden Ladenzeile vorbei gegangen. Und da sei der Mann auf sie zugespurtet. Die Hose habe ihm bis auf die Oberschenkel heruntergehangen, alles sei entblößt gewesen, und als er auf Armlänge vor ihr stand, habe er sie gefragt, ob sie sexuelle Handlungen an ihm vornehmen wolle.

Er sei ihr so nah gekommen, dass sie "sich an die Wand gequetscht" und angefangen habe zu brüllen. Dann sei sie davon gelaufen, so schnell sie konnte und habe am Friedensplatz Taxifahrer um Hilfe gebeten. Und die hätten die Polizei alarmiert.

Zusammen mit den Beamten saß die 24-Jährige am Tatort im Streifenwagen, als plötzlich der Angeklagte erneut über den Bottlerplatz lief. Die Polizisten hielten ihn an, überprüften seine Personalien und stellten fest: Dieser Mann ist bereits sieben Mal vorbestraft. Erstmals war er 1986 aufgefallen, und in den meisten Fällen wurde er wegen ähnlicher Taten verurteilt.

Er saß sogar bereits deswegen im Gefängnis. Auch Kinder wurden seine Opfer und Augenzeugen seiner exhibitionistischen Handlung, 1992 wurde er wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt. Wie verstörend und nachhaltig traumatisierend sein Verhalten für Opfer sein kann, wurde im Gerichtssaal deutlich: Die Studentin brach schließlich im Zeugenstand in Tränen aus.

Wegen Beleidigung verurteilte die Strafrichterin den 45-Jährigen schließlich zu 2400 Euro Geldstrafe und hielt ihm vor: "Was Sie gemacht haben, ist verwerflich." Er habe ein hilfloses Opfer im Dunkel der Nacht angegangen. Der Verurteilte akzeptiert das Urteil nicht und will in Berufung gehen.

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