Attacke auf dem Bonner Marktplatz NPD-Mitglied nach Angriff auf 21-Jährigen verurteilt

BONN. · Ein 29-Jähriger soll im Mai des vergangenen Jahres einen Demonstranten auf dem Marktplatz in Bonn angegriffen haben. Das Amtsgericht hat das Mitglied der NPD nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

 Zahlreiche Parteien machten am 5.Mai 2019 auf dem Bonner Marktplatz Reklame für ihre Programme, unter ihnen auch die NPD.

Zahlreiche Parteien machten am 5.Mai 2019 auf dem Bonner Marktplatz Reklame für ihre Programme, unter ihnen auch die NPD.

Foto: GA

Vor dem Bonner Amtsgericht ist am Freitag ein NPD-Mitglied wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Die Amtsrichterin sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige am 4. Mai vergangenen Jahres einen 21-jährigen Studenten mit seinem Kamerastativ geschlagen und leicht verletzt hatte. Einem Aufruf folgend, hatten sich bereits vor Prozessbeginn zahlreiche Aktivisten der linken Szene versammelt, um die Verhandlung gemeinsam zu verfolgen.

Den Samstag vor dem Europatag am 5. Mai 2019 nutzten verschiedene Parteien, um an Ständen über ihr Programm zu informieren. Vor dem Pavillon der NPD hatten sich einige Dutzend Gegendemonstranten eingefunden, die von einem der knapp zehn Vertreter am Stand der rechtsextremen Partei gefilmt wurden. Dem gerade eintreffenden Studenten und Aktivisten der „Bonner Jugendbewegung“ gefiel das nicht, und so ging er auf den Mann zu, um ihn vom weiteren Filmen abzuhalten. Daraufhin habe – so zeigte sich das Gericht überzeugt – der NPDler den Mann ohne weitere Vorwarnung mit seinem geschlagen. Der Student trug bei dem Vorfall ein acht mal zehn Zentimeter großes Hämatom am Arm davon.

Die Verhandlung am Freitag war bereits der zweite Aufguss in dem Verfahren: Im März dieses Jahres hatte die Anwältin des Verurteilten, die auch selbst im Landesvorsitz der NPD aktiv ist, die Vernehmung eines weiteren Zeugen beantragt. Zu dem daraufhin angesetzte Fortsetzungstermin erschien der geladene NPD-Landesvorsitzende dann allerdings nicht. Weil daraufhin wegen der coronabedingten Zwangspause zu viel Zeit vergangen war, konnte der Prozess nicht mehr fortgesetzt werden. Stattdessen musste die gesamte Verhandlung wiederholt werden, diesmal direkt inklusive der Befragung des gewünschten Zeugen. Der Parteifunktionär konnte allerdings keine neuen Fakten beisteuern, er schilderte den Schlag seines Parteifreundes zwar als harmlose „Abwehrbewegung“, sah sich aber nicht in der Lage den Geschädigten zu identifizieren, da dieser vermummt gewesen sei.

Ganz anders äußerte sich der zweite Zeuge: Eine Polizistin hatte den Vorfall aus etwa fünf Metern Entfernung beobachtet und ließ keine Zweifel an dem eingangs geschilderten Tathergang aufkommen. Dennoch beantragte die Anwältin einen Freispruch und kündigte nach dem Spruch der Richterin an, in Berufung gehen zu wollen. ga

(GA)
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