Beschluss der Stadt Bonn Nutrias in der Rheinaue sollen gejagt werden

Bonn · Die Population der Nutrias am Rheinauensee ist zuletzt stark gewachsen. Um heimische Tier- und Pflanzenarten vor ihnen zu schützen, hat die Stadt Bonn entschieden, die Nutrias jagen zu lassen.

Derzeit leben rund 60 bis 100 Nutrias im Rheinauensee.

Derzeit leben rund 60 bis 100 Nutrias im Rheinauensee.

Foto: Benjamin Westhoff

Die einen finden sie niedlich, die anderen ekeln sich vor ihnen: Nutrias, auch Biberratten genannt, tummeln sich bereits seit mehreren Jahren am Rheinauensee in Bonn. Zuletzt wurden sie, wie berichtet, ebenfalls im Japanischen Garten entdeckt. Weil sie ursprünglich aus Südamerika kommen und deshalb hierzulande keine natürlichen Fressfeinde haben, ist die Population der Tiere zuletzt stark gestiegen: So leben am Rheinauensee circa 60 bis 100 Nutrias, erklärt die Stadt Bonn. Um ihre Population zu regulieren, haben sich die Verantwortlichen nun entschieden, den Bestand durch Jäger zu verkleinern.

Hierbei würden die beauftragten Kräfte die Biberratten zuerst in Lebendfallen fangen, um diese dann andernorts zu töten. Die Stadt begründete ihren Entschluss damit, dass eine zu große Zahl der Tiere heimische Arten gefährde. Das Ziel der Jagd sei es nun, den Nutriabestand zu kontrollieren und zu verhindern, dass sich die Tiere im restlichen Stadtgebiet verbreiten. Die Nager finden in der Rheinaue laut Stadt optimale Bedingungen vor: Sie fänden stets genug Nahrung – insbesondere weil einige Menschen trotz des ausdrücklichen Verbots, regelmäßig Futter verteilen.

Im Durchschnitt bringen Nutrias laut Stadt jährlich zwei Würfe mit meist fünf Jungen zur Welt. In der Rheinaue seien bei manchen Individuen aber bereits drei Reproduktionszyklen mit mehr als fünf Jungen pro Wurf gezählt worden.

Mit dem Jagd-Entschluss setzt die Stadt nach eigenen Angaben die gesetzliche Verpflichtung aus der EU-Verordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz zur Eindämmung der Verbreitung invasiver Arten um. Nach europäischer Richtlinie (Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014) und Bundesnaturschutzgesetz (Paragraf 40) seien Maßnahmen zur Kontrolle und gegen die Verbreitung invasiver Arten von allen Mitgliedsstaaten verpflichtend zu ergreifen. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bonn sei im Austausch mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) sowie anderen Städten und Umweltorganisationen, die bereits Maßnahmen zur Reduzierung von Nutria-Populationen umsetzen.

Immer wieder füttern Bürger die Tiere trotz bestehenden Verbots

Die Stadt ruft außerdem dazu auf, die Tiere nicht mehr zu füttern. Die Population sei auch deshalb unnatürlich stark gestiegen, weil einige Bürger jeden Tag an den Rheinauensee kämen und sich nicht daran hielten. Das Ordnungsamt werde das Fütterungsverbot deshalb stärker kontrollieren, erklärt die Stadt. Wer Wasservögel oder Nutrias füttert, müsse beim ersten Mal mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen, wenn kleine Mengen Futter verteilt werden. Die Verwarnungs- beziehungsweise Bußgelder fielen höher aus, wenn wiederholt gefüttert oder größere Futtermengen verteilt werden.

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