Bonner Schwurgericht Obdachloser für Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt

Bonn · 39-jähriger Obdachloser ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer, mit dem er längere Zeit zusammengelebt hatte, so stark mit Schlägen verletzte, dass dieser daran gestorben war.

 Ein Obdachloser musste sich vor dem Schwurgericht verantworten. Er war bei einem älteren Herrn untergekommen, den er so schwer verletzte, dass er kurz daraufhin starb.

Ein Obdachloser musste sich vor dem Schwurgericht verantworten. Er war bei einem älteren Herrn untergekommen, den er so schwer verletzte, dass er kurz daraufhin starb.

Foto: dpa/Oliver Berg

Obdachloser habe den Mann nicht töten wollen

Mit Schlägen die Muskelfasern des Opfers „regelrecht zerfetzt“

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