Unterbringung angeordnet Bonner wird nach Mülltonnen-Wurf in Psychiatrie eingewiesen

Bonn · Das Bonner Landgericht hat einen 34-jährigen Mann aus Bonn in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Dem Mann wird unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Zuletzt hatte er eine Mülltonne auf einen Obdachlosen geschleudert.

 Ein psychisch Kranker zeigt sich vor dem Bonner Landgericht geständig, einen Mann mit einer Mülltonne beworfen zu haben.

Ein psychisch Kranker zeigt sich vor dem Bonner Landgericht geständig, einen Mann mit einer Mülltonne beworfen zu haben.

Foto: picture-alliance / Helga Lade Fo/D.Rose

„Es ist immer eine der schwierigsten Aufgaben, einem Menschen seine Freiheit zu nehmen“, begann Marc Eumann die Begründung seiner Entscheidung: Der Vorsitzende Richter der 10. großen Strafkammer am Bonner Landgericht hatte gerade die Unterbringung eines 34 Jahre alten Bonners in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dem Mann wird Körperverletzung beziehungsweise gefährliche Körperverletzung in drei Fällen zur Last gelegt. Unter anderem hatte er eine Mülltonne auf einen Obdachlosen geschleudert.

Man sei schließlich nicht nur für den Beschuldigten zuständig, fuhr der Richter fort, sondern auch für den Schutz der Bevölkerung. Und hier stelle der Mann aufgrund seiner Krankheit und der damit verbundenen eingeschränkten Steuerungsfähigkeit eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Bereits sehr früh in seiner Jugend sei der Mann an einer Schizophrenie erkrankt. Die war allerdings wohl zuvor nie so richtig diagnostiziert worden, jedenfalls wurden diverse Straftaten, die ihn bereits im Alter von 17 Jahren erstmals ins Gefängnis gebracht hatten, ausschließlich mit seinem Drogenkonsum in Verbindung gebracht. 18 Eintragungen enthält sein Strafregister.

Drei Fälle, die sich im Sommer vorigen Jahres ereignet haben, brachten nun das Fass zum Überlaufen: Erste Leidtragende war eine Mitarbeiterin des Duisdorfer Jobcenters: Weil der Beschuldigte ohne Termin zu ihr gekommen war, hatte die 51-Jährige ihm die Türe gewiesen. Anstatt aber zu gehen, hatte er sie kommentarlos mit einer Tasche und seiner Faust ins Gesicht geschlagen. Einem zu Hilfe geeilten Kollegen steckte er im Verlauf er sogar die ganze Hand in den Mund.

Keine zwei Wochen später bekam ein Betreuer im Prälat-Schleich-Haus den nächsten Wutausbruch des 34-Jährigen zu spüren: Er hatte dort einen Termin, sprang unvermittelt auf und begann, den Mann zu würgen. Es brauchte drei Helfer, um ihn von seinem Opfer weg zu zerren.

Der dritte Leidtragende war ein obdachloser Rumäne, mit dem er vor der Filiale eines Schnellrestaurants am Bertha-von-Suttner-Platz in Streit geraten war. Bei der Auseinandersetzung um offene Schulden und Geld für Alkohol hatte er unter anderem eine Mülltonne gepackt und auf den in seinem Schlafsack liegenden Mann geworfen.

Alle drei Fälle seien zum Glück einigermaßen glimpflich abgelaufen, so Eumann: Das Glück habe „ein gutes Händchen“ gehabt. Insbesondere der Wurf mit einer Mülltonne auf einen Menschen im Schlafsack habe Potenzial zu größeren Schäden gehabt. Das eigentliche Problem des Mannes liege allerdings im psychiatrischen und nicht im Drogenbereich, stellte der Richter fest. Das habe auch der Gutachter so gesehen. Der Mann befinde sich in einer Einrichtung in Essen und das unangemessene Verhalten des Beschuldigten sei auch im geschützten Raum des Krankenhauses aufgetreten. Inwieweit die Krankheit des Mannes mit Drogen zusammenhängt, lässt sich nur schwer sagen. Jedenfalls nutzte der Richter die Gelegenheit, um noch einmal nachdrücklich auf die Gefahren des Cannabiskonsums im frühen Jugendalter hinzuweisen.

Vom Schicksal begünstigt war der Mann allerdings nie: Nachdem seine leiblichen Eltern ihn kurz nach der Geburt zur Adoption freigegeben hatten, landete er bei Pflegeeltern, die schnell mit ihm überfordert waren. Dass er bereits früh begann, die Schule zu schwänzen, habe eigentlich nie Konsequenzen für ihn gehabt, hatte er zu Prozessbeginn angegeben. Drogen – vom Alkohol über Cannabis und Ecstasy bis hin zu Kokain – bestimmten seither sein Leben.

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