Kommentar zur Eaton-Klage gegen die Stadt Offene Fragen

Meinung | Bonn · Wer einigermaßen mit gesundem Menschenverstand gesegnet ist, kann über den Vorgang um den Bau von 288 Apartments auf dem ehemaligen Gelände der Firma Frings in der Bonner Weststadt nur den Kopf schütteln, findet unsere Redakteurin Lisa Inhoffen.

Immerhin handelt es sich bei der Klägerin SWB Energie und Wasser um ein Tochterunternehmen der Stadt Bonn, das sich nun gerichtlich gegen die Baugenehmigung durch die Mutter Stadt wehrt. Dass die es vor Erteilung der Baugenehmigung beziehungsweise des positiven Vorbescheids offensichtlich nicht für nötig befunden hat, bei den SWB anzuklopfen und sie über die Planung zu informieren, ist schon starker Tobak. Der Hinweis der Stadtverwaltung, das schreibe das Landesbauordnungsgesetz auch nicht vor, macht die Sache nicht besser.

Überhaupt nicht zu verstehen ist, warum die Stadtwerke noch nicht einmal zeitnah erfahren haben, dass schon 2014 die Firma Eaton gegen die positiven Bauvorbescheide der Stadt Klage erhoben hat. Spätestens zu dem Zeitpunkt hätten im Stadthaus alle Warnlampen angehen müssen. Denn Eaton hat vermutlich genau wie die Stadtwerke die nicht von der Hand zu weisende Sorge, dass vor allem lärmempfindliche Bewohner und Nachbarn in spe klagen könnten. Damit könnten sie dem Betrieb nicht nur Ärger, sondern womöglich auch zusätzliche Kosten für umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen bescheren. Dafür gibt es bundesweit genügend Beispiele.

Dass Politiker in dem Zusammenhang den Vorgang zumindest als „merkwürdig“ beziehungsweise „nicht stimmig“ bezeichnen, macht stutzig. Dieser – verständlicherweise – vorsichtig geäußerten Kritik sollte in jedem Fall auch stadtintern eine transparente Klärung des Vorgangs folgen, um sämtlichen Spekulationen vorzubeugen. Denn die könnten angesichts der Umgereimtheiten – vor allem bezüglich der mangelnden Kommunikation mit den Stadtwerken – munter sprießen.

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