Prozess am Bonner Landgericht Ohrfeige: Ex-Soldat will Schmerzensgeld

BONN · Mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld verlangt ein ehemaliger Berufssoldat von der Bundesrepublik. In einem Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht geht es derzeit um die Frage, ob der heute 35-Jährige seinen einstigen Dienstherrn für den Verlust eines Zahnes und die erlittenen Schmerzen durch eine Zyste haftbar machen kann.

Der Grund für die irreparablen Schäden an einem Zahn ist laut dem Kläger eine Ohrfeige eines Vorgesetzten. Im April 2009 war der Kläger in Afghanistan stationiert. In Faizabad gehörte der Oberfeldwebel zu einem sechsköpfigen Personenschutzkommando, das für die Sicherheit des Lagerkommandanten zuständig war.

Nach einer Fahrt mit gepanzerten Geländewagen geriet der damals am Steuer sitzende Kläger bei der Einsatzbesprechung mit einem Kameraden aneinander. Die beiden saßen zuvor gemeinsam in dem Vorausfahrzeug der Kolonne. Offenbar kritisierte der Hauptfeldwebel, der bei der Fahrt das Sagen hatte, die Fahrweise des 35-Jährigen.

Darüber entbrannte ein zunächst verbaler Streit, der so weit eskaliert sein soll, dass der Hauptfeldwebel dem Kläger eine Ohrfeige verpasste. Vor den Richtern der Ersten Zivilkammer schilderte der 35-Jährige gestern, dass er seinen Kameraden aufgefordert habe, doch mal seinen Kopf einzuschalten.

Daraufhin sei der Hauptfeldwebel auf ihn zugekommen und habe ihm mit erhobenem Zeigefinger gedroht und ihn aufgefordert, aufzupassen, was er sage.

Die Antwort auf seine Frage, was denn passieren solle und ob er ihm jetzt eine reinhauen wolle, sei die Ohrfeige gewesen. Laut dem Kläger wurde durch den Schlag ein Zahn so geschädigt, dass er später gezogen und ein Implantat eingesetzt werden musste. Doch das war noch nicht alles: Unter dem geschädigten Zahn hatte sich eine Zyste gebildet, die 2012 von einem Kieferchirurgen entfernt werden musste.

Dass er seinen Vorgesetzten bei der verbalen Auseinandersetzung als "Vollidiot" bezeichnet habe, bestritt der 35-Jährige vor Gericht vehement: "Ich habe zu keinem Zeitpunkt jemanden beleidigt." Dies liest sich im Wehrbeschwerdeverfahren jedoch anders. Laut dem Bericht gab es eine "starke verbale Provokation" durch den Kläger. Da die beiden Männer sehr nah nebeneinander standen, habe der Vorgesetzte lediglich das Gesicht des Oberfeldwebels "weggedrückt".

In dem Bericht ist die Rede von einer "Abwehrbewegung" - was zur Folge hatte, dass kein Anlass für disziplinarische Maßnahmen gesehen wurde. Dem gegenüber ist in einem weiteren Bericht, der dem Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages vorgelegt wurde, davon die Rede, dass der Hauptfeldwebel dem Kläger mit der Hand auf die Wange geklatscht habe.

Den Vorschlag des Gerichts, dass der Bund dem Kläger im Rahmen eines Vergleichs 500 Euro zahlen soll, hätte der 35-Jährige angenommen. Er sei mit einer "symbolischen Entschädigung" zufrieden.

Da der Beklagtenanwalt eine gütliche Einigung kategorisch ausschloss, wird der Prozess fortgesetzt. Vermutlich werden demnächst die Kameraden als Zeugen gehört werden müssen.

AZ: LG Bonn 1 O 207/14

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