OLG-Entscheidung zum Streit um Lizenzverträge Motorradhändler behält Zugriff auf Produkte von Harley-Davidson

Bonn/Frankfurt · Harley-Davidson muss weiter an die bisherigen Partner in Bonn und Köln liefern. Das entschied das OLG Frankfurt am Donnerstag in einer Eilentscheidung. Ob der Streit damit beendet ist oder aber in einem Hauptsacheverfahren weitergeht, ist derzeit unklar.

 Der Motorradhändler an der Bornheimer Straße hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt per Eilentscheidung Recht bekommen.

Der Motorradhändler an der Bornheimer Straße hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt per Eilentscheidung Recht bekommen.

Foto: Benjamin Westhoff

Im Streit zwischen der Motorradmarke Harley-Davidson und ihren bisherigen Lizenzhändlern in Bonn und Köln hat das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt eine Eilentscheidung zugunsten der selbstständigen Händler getroffen. Sie behalten per „vorläufigem Rechtsschutz“ Zugriff auf Computersysteme und damit auf Lieferketten für neue Motorräder und Ersatzteile. Die Entscheidung gilt, solange die zuständigen Richter in einem möglichen Hauptsacheverfahren nicht zu einem anderen Ergebnis kommen.