Prozess am Amtsgericht Paar streitet in Bonn um Sorgerecht für Hund

Bonn · Ein geschiedenes Paar streitet sich in Bonn vor Gericht, wer sich um den vormals gemeinsamen Hund kümmern soll. Erst als ein Wachtmeister ins Spiel kommt, kommt es zu einer Einigung.

Vermuten Halter bei ihrem Hund Epilepsie, sollten sie sich möglichst schnell in einer Tierklink Rat holen.

Vermuten Halter bei ihrem Hund Epilepsie, sollten sie sich möglichst schnell in einer Tierklink Rat holen.

Foto: Daniel Naupold/Symbolbild

Mit einem besonderen Sorgerechtsfall musste sich das Bonner Amtsgericht auseinandersetzen: Ein geschiedenes Paar stritt um die Unterbringung des vormals gemeinsamen Hundes.

Der ausnehmend hübsche Rüde lief, nachdem ihn Frauchen in der Verhandlung von der Leine gelassen hatte, zunächst zielstrebig und mit dem Schwanz wedelnd zu seinem Herrchen hinüber. Nach der herzlichen Begrüßung kehrte das Tier dann aber wieder zurück, machte es sich unter dem Stuhl der Frau gemütlich und verschlief die Verhandlung, in der es um seine Zukunft ging.

Das Paar hatte sich schon vor einigen Jahren getrennt. Über das, was sie seinerzeit über den Verbleib des gemeinsamen Hundes vereinbart hatten, haben die beiden aber komplett unterschiedliche Erinnerungen: Man habe sich geeinigt, dass der Schäferhundmischling nur zu gelegentlichen Besuchen bei der Frau sein solle, gab der Mann an. Sie hingegen sagte aus, man habe sich auf eine gemeinsame Sorge geeinigt.

Nach einem Besuch brachte sie den Rüden nicht mehr zurück

Nach einem Besuch brachte die Frau den Hund dann einfach nicht mehr zurück, weil sie sich ohnehin weit mehr und intensiver um das Tier gekümmert habe. Die Hundesentziehung mochte der Mann nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Zur Stützung ihrer Aussagen benannten beide Streitparteien mehrere Zeugen. Die lud das Gericht aber nicht vor. Stattdessen sollte das Streitobjekt nach Meinung der Richterin selbst entscheiden, wo es denn leben wolle.

Weil der Vorgeladene das Gerichtsgebäude nicht einfach so betreten durfte – Haustiere sind bei den Bonner Justizbehörden eigentlich nicht erlaubt – wurde der Rüde am Eingang von einem Wachtmeister in Empfang genommen und in den Verhandlungssaal geleitet.

Der Beamte war von diesem Gang durchaus angetan, wie er am Rande bekannte: Sein eigener Hund, der dem Streitobjekt täuschend ähnlich gesehen habe, sei erst kürzlich gestorben.

Eine Steilvorlage, die das Gericht dankbar annahm und die letztendlich ein ebenfalls angedrohtes tierpsychologisches Gutachten überflüssig werden ließ: Wenn sich die Streitparteien nicht gütlich einigten, werde sie das Tier dem Wachtmeister überlassen, drohte die Richterin scherzhaft.

Das zeigte Wirkung: In einem Vergleich einigten sich Frauchen und Herrchen auf ein Wechselmodell und werden ihren vierbeinigen Liebling ab sofort abwechselnd für jeweils einen Monat betreuen. Die Kosten dafür und für das Verfahren werden sie sich teilen.

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