Bonner Schöffengericht Pädophiler muss in Haft

BONN · Der Mann auf der Anklagebank ist eine Gefahr für Kinder. Davon ist das Bonner Schöffengericht am Ende des Prozesses überzeugt und schickt den einschlägig vorbestraften Pädophilen wegen Verbreitens und Besitzes von Tausenden von kinderpornografischen Bildern für ein Jahr und acht Monate hinter Gitter.

Aber der heute 45-Jährige hat sich in der Vergangenheit nicht nur mit Fotos begnügt: Anfang der 1990er Jahre saß er bereits zweieinhalb Jahr im Gefängnis, weil er ein Kind missbraucht hatte.

Er weiß selbst, dass er diese Neigung hat, wie er erklärte. Und deshalb habe er damals auch eine Therapie gemacht. Die habe ihm auch einige Jahre geholfen, versicherte er. Doch dann sei sein Hang wieder stärker gewesen. Die Anklage wirft dem gelernten Kfz-Mechaniker die Verbreitung und den Besitz von insgesamt 105 Dateien mit Tausenden von kinderpornografischen Darstellungen zwischen Mai und Oktober 2012 vor. Dabei war zunächst gar nicht er, sondern ein Freund, bei dem er untergekommen war, ins Visier der Fahnder geraten. Denn er hatte dessen Computer benutzt, um die Kinderpornografie herunterzuladen.

Nun vor Gericht beteuert er, er wolle wieder eine Therapie machen zur Bekämpfung seines Triebs. Doch das überzeugt das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Volker Huhn nicht. Denn wenn es ihm ernst wäre, hätte er, so hält ihm der Richter vor, seit Anklageerhebung reichlich Zeit gehabt, sich um eine Therapie zu bemühen. Das aber habe er nicht getan. Statt dessen war er monatelang untergetaucht, und der Richter nahm ihn im vergangenen Jahr für eine Weile in Haft, um sicherzustellen, dass er sich dem Prozess nicht entzieht. Erst als der 45-Jährige, der seinen elfjährigen Sohn nicht mehr sehen darf, einen festen Wohnsitz nachweisen konnte, kam er wieder frei. Und stellte sich nun auch dem Prozess.

Vor dem Gefängnis aber Bewahrt ihn das nicht. Denn das Gericht ist davon überzeugt, dass der 45-Jährige ein gefährlicher Hangtäter ist. Und in Urteil stellt Richter Huhn klar: "Ich will mir nicht den Vorwurf machen lassen, dass ein Hangtäter nach solchen Straftaten auf freiem Fuß bleibt, ohne dass eine erfolgversprechende Therapie stattfindet."

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