Verwarngeld beträgt 15 bis 30 Euro Radweg-Parker nehmen Bußgeld in Bonn in Kauf

Bonn · Parken auf Radwegen bleibt auch in Bonn ein Problem. Der neue Bußgeldkatalog, der Besserung versprach, ist außer Kraft.

Gewohntes Bild in Bonn: Eine Radfahrerin, hier in der Nähe des Hauptbahnhofs, muss wegen eines haltenden Lastwagens den Radweg verlassen.

Gewohntes Bild in Bonn: Eine Radfahrerin, hier in der Nähe des Hauptbahnhofs, muss wegen eines haltenden Lastwagens den Radweg verlassen.

Foto: Stefan Hermes

Das ungleiche Verhältnis zwischen Rad- und Autofahrern zeigt sich im Stadtbild nicht nur an der Breite ihrer Fahrzeuge, sondern vor allem an den Flächen, die ihnen jeweils zugewiesen sind.

Die gleichberechtigten Radfahrer fühlen sich häufig – nicht nur im sprichwörtlichen Sinn – „an den Rand“ gedrängt. Nahezu unmöglich machen ihnen die Nutzung des Fahrbahnrandes jedoch häufig parkende Autos, etwa die von Lieferdiensten. Dieses Fehlverhalten wollen die Ordnungsbehörden künftig strenger ahnden. Noch allerdings fehlt ihnen dafür die rechtskräftige Grundlage.

Die derzeit geltende Rechtslage gestattet es Autofahrern, bis zu drei Minuten auf einem Schutzstreifen anzuhalten. Dauert der Halt länger oder verlässt der Fahrer sein Auto, muss er laut Bußgeldkatalog mit 15 bis 30 Euro Verwarngeld rechnen. „Die Strafe ist viel zu gering, um erzieherisch zu wirken“, sagt Michael Beyer von der Pressestelle der Bonner Polizei.

Er verweist auf die Novellierung des Bußgeldkatalogs, die aktuell wegen eines Formfehlers zurückgenommen wurde. Während der kurzen Zeit ihrer Gültigkeit erhielten allerdings schon einige Personen Bußgelder in Höhe von 55 Euro für das Parken in zweiter Reihe. 70 Euro musste zahlen, wer einen Verkehrsteilnehmer (also auch Radfahrer) durch sein abgestelltes Fahrzeug behinderte. Einen weiteren Aufschlag von zehn Euro gab es zudem, wenn das parkende Auto eine Gefährdung darstellte.

Sofern die Novelle bald wieder gilt, können auch die erhöhten Bußgelder Wirkung zeigen. Ob sie allerdings wirklich etwas ändern werden, ist eine andere Frage.

Falschhandlung der Zulieferer oft wegen Zeitdruck

„Wo soll ich denn parken?“, lautet die rhetorische Frage eines Lastwagenfahrers einer Spedition, der namentlich nicht genannt werden möchte. Seine Ladung, die er soeben per Hebebühne auf einem Schutzstreifen stehend ablädt, wiege 270 Kilogramm. „Ich muss gucken, dass ich meinen Zeitplan halte“, sagt er. Da könne er keine 500 Meter weiter parken und mit Hubwagen „durch die Stadt spazieren“.

Dann verrät er noch, dass sein Chef eventuelle Knöllchen für sein „Falschparken im Dienst“ übernimmt. Auf die Frage, ob ihm denn bewusst sei, dass er mit seinem Verhalten Radfahrer akut gefährde, lacht der 62-jährige Berufskraftfahrer: „Radfahrer sind genauso für ihre Sicherheit zuständig, wie wir auch. Dann müssen sie eben mal langsamer fahren oder absteigen.“

Durchaus mit Verständnis reagiert auf solche Äußerungen Tobias Mandt, Mitglied der Critical Mass-Initiative (CM): „Lieferverkehr hat oft keine andere Wahl, als irgendwas zu blockieren: Zu wenige Lieferzonen und Fahrpersonal, das unter Zeitdruck steht. Zudem ist die Haltezeit begrenzt. Dafür habe ich zum Teil Verständnis, schließlich wollen wir alle unsere Pakete bekommen und Waren in den Läden haben.“ CM und der Kreisverband des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) sind sich darin einig, dass das Problem vor allem darin zu sehen sei, dass Bonn und viele andere Kommunen das Thema Falschparken auf Rad- und Fußwegen überhaupt nicht ernst nähmen.

Das für die Bonner Verkehrspolitik zuständige ADFC-Mitglied Werner Böttcher rechnet vor, dass 27 Verkehrsaufseher der Stadt im Jahr 2018 insgesamt 538 Verwarnungen für Falschparken auf Fahrradwegen ausgesprochen hätten, was im Durchschnitt eineinhalb Verwarnungen pro Tag entspräche. Gleichzeitig stellten laut Böttcher die Verkehrsaufseher pro Jahr mehr als 40.000 Verwarnungen für überschrittene Parkzeiten oder Parken ohne Parkschein aus.

Das städtische Ordnungsamt seinerseits meldet auf Nachfrage des General-Anzeigers für 2018 die Zahl von 153.327 und für 2019 insgesamt 158.321 Verwarnungen für Halt- oder Parkverstöße. Für Radlobbyist Werner Böttcher ist das kein Grund zur Entwarnung. Er sagt: „Die Stadt Bonn verwarnt dort, wo es schnell und einfach viel Geld einbringt, anstatt dort, wo die Sicherheit ihrer Bürger bedroht ist.“ Nicht viel anders sei das in den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises.

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