Frage nach dem Datenschutz Firma filmt Bonner Parkplatz-Nutzer im öffentlichen Raum

Bonn · Das Unternehmen Parkvision zeichnet auf einem Kundenparkplatz an der Kölnstraße in Bonn nicht nur die Kennzeichen auf, sondern auch den Laufweg, der teilweise städtisch ist. Ist das datenschutzrechtlich erlaubt? Zwei Betroffene und ein Jurist finden das fraglich.

 Teuer wird es für die Parkenden, die nicht nur im Supermarkt an der Kölnstraße einkaufen, sondern auch noch etwas anderes erledigen.

Teuer wird es für die Parkenden, die nicht nur im Supermarkt an der Kölnstraße einkaufen, sondern auch noch etwas anderes erledigen.

Foto: Meike Böschemeyer

Viele Geschäfte in Bonn lassen ihre Parkplätze von privaten Unternehmen bewachen. Das ist rechtlich erlaubt, aber dürfen sie die Kunden auch auf dem Weg ins Geschäft filmen, um sicherzustellen, dass sie nur dort einkaufen gehen? Diese erweiterte Form der Überwachung setzt die Firma Parkvision offenbar an der Kölnstraße für die Kundenparkplätze des russischen Supermarkts Hozain und des Kaminofen-Geschäfts Hark um. Eine GA-Leserin bezweifelt, dass das erlaubt ist, weil die Kameras nach ihrer Kenntnis auch öffentlichen Raum filmen.