Streit wegen eines Euros Parkgebühr 81-jähriger Bonner muss wegen Körperverletzung zahlen

Bonn · Ein entrüsteter 81-Jähriger klemmte nach einem Streit um ein Parkticket die Hand einer Parkplatzwächterin im Autofenster ein. Es ging um die Nachzahlung von einem Euro, stattdessen erhielt die Wächterin zwei Blutergüsse.

 Symbolfoto.

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Foto: picture alliance / Hauke-Christi/Hauke-Christian Dittrich

Ein Rentnerehepaar kam am 16. April vergangenes Jahres nur ein paar Minuten zu spät zu seinem Wagen zurück, den der Mann auf dem privaten Parkplatz im Viktoriakarree abgestellt hatte. Die Nachgebühr von einem Euro wollte der 81-Jährige aber auf keinen Fall zahlen und geriet darüber mit der Parkplatzwächterin in heftigen Streit.

Aus Wut über den aus seiner Sicht "unverschämten Ton" und das "burschikose Auftreten" der Hüterin wollte der ehemalige Unternehmer schnellstmöglich den Parkplatz verlassen. So schloss der Mann bei der Ausfahrt per Knopfdruck die Seitenscheibe seines Mercedes und gab Gas, obwohl die Frau noch ihren Arm im Fahrgastraum hatte. Die 51-Jährige wurde eingeklemmt und musste rund fünf Meter mitlaufen, bevor es ihr gelang freizukommen.

Anklage: Gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr und Körperverletzung

Er sei ein "Ausbund an deutscher Rechthaberei" hatte der Staatsanwalt dem Angeklagten in der ersten Instanz vorgeworfen. Das sah der Richter seinerzeit genauso und verurteilte den Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einem neunmonatigen Führerscheinentzug. So selbstgerecht und uneinsichtig hatte sich der Angeklagte im ersten Verfahren gezeigt, dass das Gericht deutlich über die seinerzeit von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafe von 2700 Euro hinausgegangen war.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte der 81-Jährige Berufung eingelegt und von seiner Renitenz war im neuen Verfahren vor dem Landgericht nun nicht mehr viel zu spüren: Obwohl dem Angeklagten sowohl das Schweigen während der Verhandlung als auch die schließlich von ihm ausgesprochene Entschuldigung sichtlich schwerfielen, glaubte das Gericht ihm letzten Endes, dass es nicht seine Absicht war, die Frau tatsächlich zu verletzen. Vielmehr folgte es der Darstellung der Verteidigung, dass der Mann in seiner Wut einfach nicht darauf geachtet habe, dass die Parkplatzwächterin von ihm eingeklemmt gewesen sei.

Schwierige Entscheidung für die Richterin

Richterin Anke Klatte hat sich ihre Entscheidung nicht einfach gemacht. Schließlich hatte die Wächterin aus dem Vorfall zwei Blutergüsse davongetragen, und der Vorwurf, dass der Angeklagte seinen Wagen als Waffe gebraucht habe, wog schwer. Nicht zuletzt, weil ein Gutachter zu dem Schluss gekommen war, dass die leichten Verletzungen am ehesten bei den Befreiungsversuchen des Opfers entstanden seien und nicht durch das Einklemmen selber, ging die Kammer aber schließlich maximal von einer fahrlässigen Körperverletzung aus.

Der betagte und bislang nicht vorbestrafte Rentner zeigte sich von den Verfahren zudem so beeindruckt, dass die Kammer es schließlich gegen Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro einstellte. 700 Euro gehen an die Staatskasse, die restlichen 300 Euro an die Parkplatzwächterin.

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