Prozess in Bonn Patient stach Arzt mit Gabel in den Hals

BONN · Mit einer Gabel soll ein 30-Jähriger aus Sankt Augustin auf einen Arzt der LVR-Landesklinik in Bonn eingestochen haben. Seit Montag sitzt der arbeitslose Mann vor der Schwurgerichtskammer am Bonner Landgericht - und schweigt. In dem Prozess geht es um die Frage, ob der Beschuldigte dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden muss.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen zwar versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor - geht aber davon aus, dass die Tat wegen einer psychotischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit passiert ist.

Es war der 27. April: Eine Woche war der Mann bereits in der Landesklinik, da von Amts wegen ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden sollte. Im Vorfeld hatte der 30-Jährige Drohbriefe unter anderem an Bundesministerien geschrieben. Zudem soll er am Bundespräsidialamt "kosmische Symbole" an die Wände gesprüht haben.

In einem der Briefe hatte der Beschuldigte angekündigt, dass er "sofort das Feuer eröffnen" wird, sobald Gläubiger oder die Polizei bei ihm erscheinen würden. Offenbar hatte sich der Patient, der bereits vor drei Jahren aufgrund einer diagnostizierten Psychose behandelt worden war, nun tagelang geweigert, Medikamente zu nehmen.

Statt dessen soll er das Pflegepersonal und die Ärzte massiv bedroht und beleidigt haben. Als ihm dann am Morgen des Tattages zwangsweise Medikamente verabreicht werden sollten, kam es zum Eklat: Laut Staatsanwaltschaft hatte der 30-Jährige eine Gabel in seinem Zimmer versteckt. Dann soll er die beiden äußeren Zacken weggebogen haben, so dass die mittlere Zacke stilettartig nach vorne stand.

Wie der 39 Jahre alte Arzt als Zeuge berichtete, hatte er den Patienten überreden wollen, die Medikamente einzunehmen. Da habe der 30-Jährige ihm plötzlich mit der Gabel in den Hals gestochen. Sofort hatten sich mehrere Pfleger auf den Angreifer gestürzt. Dabei wurde ein 50-Jähriger an der Hand verletzt. Der Arzt war eine Woche krankgeschrieben, die Verletzung verheilte folgenlos. Der Prozess wird fortgesetzt.

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