Bewährungsstrafe Pflegerin nahm 88-Jährigen aus

BONN · Die Miete für die eigene Wohnung, Versicherungsbeiträge und den Besuch des Sonnenstudios - all dies bezahlte eine 35 Jahre alte Bonnerin teilweise sogar mit Daueraufträgen vom Konto eines 88-Jährigen, den sie pflegte.

Am Dienstag musste sie auf der Anklagebank vor dem Strafrichter Platz nehmen. Ihren Angaben zufolge war die Mutter mehrerer Kinder über einen Putzjob in den Haushalt des verwitweten Rentners gekommen. Im Laufe der Zeit habe sich eine vertrauensvolle und freundschaftliche Beziehung entwickelt.

Die führte dazu, dass die Frau den 88-Jährigen regelmäßig in seiner Wohnung pflegte und im Januar 2011 eine Generalvollmacht von ihm erhielt. Das Unheil nahm seinen Lauf, als der Frau das Konto gepfändet wurde. Der Bitte der Reinigungskraft, sein Konto auch für ihre Angelegenheiten benutzen und sich bei Bedarf Geld leihen zu dürfen, stimmte der Rentner gutgläubig zu.

Doch damit begann ein heilloses Durcheinander, an dessen Ende ein Schaden von mindestens 4000 Euro stand. "Ich habe irgendwann den Überblick verloren", sagte die 35-Jährige vor Gericht. Als im vergangenen Jahr eine gesetzliche Betreuung eingerichtet und die Vollmacht widerrufen wurde, war das Konto des Mannes 11.000 Euro im Minus.

Laut dem Betreuer, der vor Gericht als Zeuge aussagte, lebt der demente 88-Jährige inzwischen in einem Seniorenheim und ist "nicht mehr Herr seiner Sinne". Erfreut zeigte sich der Zeuge darüber, dass die Angeklagte den entstandenen Schaden regulieren möchte. Noch im Gerichtssaal wurden ihm 500 Euro in bar überreicht.

Wegen einer Vorstrafe - 2006 wurde die Frau wegen Betruges zu einer 20-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie eine Vielzahl von Waren bestellt hatte, ohne sie zu bezahlen - kam die Verhängung einer Geldstrafe nicht mehr in Betracht. Wie vom Verteidiger beantragt, verhängte der Strafrichter für die begangene Untreue eine einjährige Bewährungsstrafe. Der Staatsanwalt hatte eine anderthalbjährige Haftstrafe auf Bewährung gefordert.

"Sie hätten die Notbremse ziehen müssen", so der Richter. Er versuchte der 35-Jährigen klar zu machen: "Die Vollmacht war eigentlich dafür da, dass Sie den Überblick behalten." Zur Auflage wurde der Angeklagten gemacht, den entstandenen Schaden komplett zu begleichen.

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