Bauprojekt "Urban Soul" Plan von 1926 gefährdet Hotelneubau am Bonner Hauptbahnhof

Bonn · Die Bezirksregierung Köln hat einen Widerspruch zwischen dem gültigen Fluchtlinienplan und dem geplanten Hotel gegenüber des Bonner Hauptbahnhofs festgestellt. Die Stadtverwaltung muss nun eine Aufhebung der Satzung einleiten.

Der geplante Hotelneubau von Urban Soul (im Vordergrund) widerspricht den Festsetzungen des Fluchtlinienplans von 1926.

Der geplante Hotelneubau von Urban Soul (im Vordergrund) widerspricht den Festsetzungen des Fluchtlinienplans von 1926.

Foto: Privat

Die Bauarbeiten für das „Maximiliancenter“ auf dem Areal der inzwischen abgerissenen Südüberbauung vor dem Hauptbahnhof laufen schon, da soll es nun auch mit dem Bauprojekt „Urban Soul“ gegenüber endlich losgehen. Doch kaum hat der Bauherr, die Developer Projektentwicklung GmbH, das Gelände samt Parkplatz eingezäunt, da gibt es schon die ersten Probleme. Zu „Urban Soul“ gehört ein Geschäftshaus sowie ein Hotel auf dem Nordfeld zwischen Thomas-Mann-Straße, Am Hauptbahnhof und Maximilianstraße sowie ein Parkhaus auf der gegenüberliegenden Seite.

Bezirksregierung hält Fluchtlinienplan für gültig

Das Problem: Die Bezirksregierung Köln hat, wie am Montag berichtet, als oberste Bauaufsicht einen Widerspruch zwischen dem gültigen Fluchtlinienplan und dem geplanten Hotel festgestellt und deshalb Bedenken angemeldet. Die Bezirksregierung vertritt die Auffassung, dass der Fluchtlinienplan B284 aus dem Jahr 1926 bisher nicht aufgehoben wurde und deshalb bis heute gelte. „Diesen Plan kann nur der Rat der Stadt Bonn selbst ändern. Der Fluchtlinienplan legt exakte Baugrenzen fest, die nicht überschritten werden dürfen. Genau das ist hier der Fall“, erklärte Vanessa Nolte, Sprecherin der Bezirksregierung.

Allerdings wolle die Bezirksregierung Köln die vorgesehene Bebauung ermöglichen und nicht verhindern. Nolte: „Wichtig ist eine rechtssichere Genehmigung. Nur damit können Schadensersatzansprüche gegen die Stadt und Bauzeitverzögerungen verhindert werden.“ Hintergrund für die Prüfung dieses Falles seien Eingaben von Bürgern, die auf mögliche Rechtsunsicherheiten hingewiesen hätten.

Das letzte Wort hat der Stadtrat

Bonns Stadtbaurat Helmut Wiesner zeigte sich über diese Entwicklung „verwundert“. Die Rechtsaufassung der Stadt Bonn sei, dass durch den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung 1973 für den Bau der U-Bahn der Fluchtlinienplan aufgehoben worden sei. „Das sehen wir nach wie vor so“, sagte er am Dienstag dem GA und bescheinigte der Bezirksregierung eine recht „formalistische“ Betrachtungsweise, die für die Stadt nun mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Denn um auf Nummer sicher zu gehen, muss die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes durchführen, um das Hotel in seiner beantragten Form genehmigen zu können. Der Fluchtlinienplan war anno dazumal für den Bau des längst abgerissenen Eisenbahnverwaltungsamtes auf dem inzwischen für das „Urban-Soul“-Projekt gesperrten Parkplatzes aufgestellt worden.

Da die Developer GmbH zunächst mit der Errichtung des Geschäftshauses starten wolle, befürchtet Wiesner keine Verzögerung für den Hotelneubau. Damit aber nichts anbrennt, brachte er einen Dringlichkeitsantrag in die Bezirksvertretung Bonn am Dienstagabend ein, die diesem mehrheitlich zustimmte. Das letzte Wort hat der Rat nächste Woche.

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