Prozess in Bonn Polizist wegen Geheimnisverrats verurteilt

BONN · Vom wichtigsten Vorwurf wurde ein Bonner Polizist am Freitag freigesprochen. Verurteilt wurde er hingegen für einen Fall des Verrats von Dienstgeheimnissen, der nichts mit der Hauptanklage zu tun hatte.

Es dürfte eine schwere Last gewesen sein, die einem 55 Jahre alten Polizisten aus Nümbrecht am Freitag vor dem Bonner Landgericht von den Schultern fiel. Der Beamte, dessen Sohn wie berichtet mit einem Komplizen einen Einbruch in eine Bäckerei in Niederkassel und einen Raubüberfall in Nümbrecht begangen hatte, wurde vom gravierendsten Anklagepunkt freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, seinen Sohn über den Verlauf der Ermittlungen informiert zu haben.

Das Waldbröler Amtsgericht hatte den seit fast zweieinhalb Jahren vom Dienst suspendierten Polizisten noch zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Oberkommissar wurde damals der zweifachen Verletzung von Dienstgeheimnissen schuldig gesprochen.

Das Gericht ordnete an, dass der Familienvater keine öffentlichen Ämter mehr ausüben darf. Dass der 55-Jährige seinen momentan im Gefängnis sitzenden Sohn und dessen Komplizen über Ermittlungsergebnisse informiert hatte, war in der Berufungsverhandlung nicht mehr sicher festzustellen. "Es blieb alles komplett widersprüchlich", so der Vorsitzende Richter Roland Zickler.

Disziplinarverfahren läuft wieder an

Verurteilt wurde der Polizist für einen Fall des Verrats von Dienstgeheimnissen, der nichts mit den Straftaten des Sohnes zu tun hatte. Für einen Freund des Sohnes hatte der Beamte nachgeschaut, ob generell etwas gegen ihn vorliegt, da er einen Gastronomiebetrieb eröffnen wollte.

Diese Weitergabe von Information hatte der Beamte vor dem Amtsgericht gestanden. In diesem Fall wurde er zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt. Nach dem Freispruch vom Hauptvorwurf drohen dem 55-Jährigen nun noch dienstrechtliche Konsequenzen: Das bis zum Ende des Strafverfahrens ruhende Disziplinarverfahren wird wieder aufgenommen.

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