Veranstalter hatten geklagt Kölner Verwaltungsgericht bekräftigt Verbot von Pride-Demo in Bonn

Bonn · Nachdem die Stadt Bonn die für diesen Samstag in Bonn geplante Pride-Demo verboten hatte, hat nun auch das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass die Pride-Demo nicht stattfinden kann.

 Symbolfoto.

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Foto: picture alliance / dpa/Markus Heine

Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Freitag in einem Eilverfahren entschieden, dass die Pride-Demo nicht wie von den Veranstaltern geplant an diesem Samstag von Beuel zum Münsterplatz ziehen kann. „Die Kammer musste zwischen Versammlungsfreiheit und Infektionsschutz abwägen“, sagte eine Sprecherin des Gerichts. „Die Richter waren der Auffassung, dass das Infektionsrisiko zu hoch ist und deshalb die Versammlungsfreiheit zurückstehen muss.“

Sie hielten das Risiko für Passanten und Zuschauer entlang der Strecke für zu hoch. Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Ob die Organisatoren diesen Schritt gehen, war am Freitagabend weder von deren Anwältin noch vom Gericht zu erfahren.

Die Stadt hatte die Pride-Demonstration am Donnerstag untersagt. Die Veranstalter, zu denen auch die Aids-Hilfe Bonn und das Jugendzentrum GAP gehören, wollten ab 11 Uhr mit 500 Teilnehmern von der Oberen Wilhelmstraße durch die Innenstadt zum Münsterplatz ziehen, um auf die Belange Schwulen, Lesben und anderen queeren Menschen aufmerksam zu machen. „Der während des gesamten Aufzuges und der Versammlungsdauer einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden und den Passanten ist bei einer Teilnehmerzahl von 500 Personen schwer umsetzbar“, teilte das Presseamt zu den Gründen mit. „Die räumlichen Gegebenheiten sowie die Sicherstellung der Hygienemaßnahmen lassen zum aktuellen Zeitpunkt aber keine Möglichkeiten für einen Aufzug zu. Das Verbot des Aufzuges führt hier keineswegs dazu, dass die Veranstaltung ganz entfallen muss.“ Auch eine alternative Route mit Start in der Rheinaustraße hatte die Stadt untersagt.  Die Polizei hat den Veranstaltern statt des Umzugs eine Kundgebung im Hofgarten erlaubt.

Die Stadt hatte ihren Entschluss, die Demonstration so nicht zuzulassen, auch damit begründet, dass an Samstagen die Anzahl der Straßenverkehrsteilnehmer in der Innenstadt und deren Umgebung erfahrungsgemäß sehr hoch sei.  Die Aufzugslänge sei nicht hinnehmbar und führe zu einer unzumutbaren Einschränkung unbeteiligter Dritter.

Auch die Linke hatte sich am Freitag zu dem Thema geäußert. „Bei allem Verständnis für die Corona-Lage: Es ist vollkommen unverhältnismäßig, in einer Situation, in der die Innenstädte voll sind, die Menschen sich in Geschäften drängen und in der Außengastronomie kaum mehr ein Platz zu ergattern ist, das Versammlungs- und Demonstrationsrecht derart zu beschneiden“, teilte Jürgen Repschläger, kulturpolitischer Sprecher der Linksfraktion, in einer E-Mail mit. Weiter heißt es darin: „Eine Demonstration, die sich für die selbstbestimmte Lebensweise aller Menschen einsetzt, just in diesen Zeiten nicht zu genehmigen, zeugt von wenig Sensibilität gegenüber gesellschaftlichen Realitäten.“

Im Mai hatte die Linke vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen die Stadt geklagt. Die hatte mit Blick auf die Coronaschutzverordnung damals einen Umzug am 1. Mai untersagt und nur eine Kundgebung zugelassen.