Närrische Gerichtsverhandlung in Bonn Prinz und Bonna zu Sozialstunden verurteilt

Bonn · Wie in jedem Jahr landete das Bonner Prinzenpaar wegen ungehöriger karnevalistischer Umtriebe auf der Anklagebank. Doch erstmals sprach die jecke Landgerichtskammer die Tollitäten nicht frei. Da half auch die Fürsprache von OB Ashok Sridharan nichts.

 Völlig jeck: Prinz und Bonn müssen sich vor dem Bonner Landgericht wegen ungehöriger karnevalistischer Umtriebe verantworten.

Völlig jeck: Prinz und Bonn müssen sich vor dem Bonner Landgericht wegen ungehöriger karnevalistischer Umtriebe verantworten.

Foto: Barbara Frommann

Wieder einmal drohte den Bonner Jecken kurz vor dem närrischen Höhpunkt der Session der Verlust seiner Tollitäten: Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte Prinz Michael I. und ihre Lieblichkeit Tiffany I. am Donnerstagmittag auf die Anklagebank vor der jecken 11. Karnevalsstrafkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsidentin Margarete Gräfin von Schwerin gezerrt.

Der Chef der Anklagebehörde, Andreas Lohrscheid, persönlich warf dem Prinzenpaar Zusammenrottung mit jecken Bürgerinnen und Bürgern vor, Lärmverursachung und Unfugtreiben als Rädelsführer in ungebührlicher Weise sowie Anstiftung der Bonner, es ihnen zwischen Weiberfastnacht und Rosenmontag gleich zu tun.

Es herrsche ein Ausnahmezustand und eine Verrohung der Sitten in besagter Zeit, und das könne nicht ungeahndet bleiben, stellte auch Anwaltsvereinsvorsitzender Ralf Schweigerer fest. Als Robin Hoods getreuer Bruder Tack vertrat der im Mönchskostüm plädierende Jurist nach eigenen Angaben die Interessen der vom Narrentum "geschundenen Mitbürger".

Auch Bonns Oberbürgermeister Ashok Sridharan, den das Gericht als sachverständigen Zeugen geladen hatte, bezeichnete die Vorwürfe gegen das Prinzenpaar als durchaus gerechtfertigt. Eine Bestrafung hielt er indes für unangebracht. Denn, so stellte er fest: Da das Prinzenpaar, wie übrigens auch er selbst, vom alle Jahre wiederkehrenden und unheilbaren bacillus karnevalensis befallen sei, müssten Prinz und Bonna wegen eines Tatalverlusts der Steuerungsfähigkeit als schuldunfähig freigesprochen werden.

Dem aber folgte das Gericht nicht ganz. Obwohl Prinz und Bonna mit ihren Schlussrufen nach "Friede, Freude und Freibier" den Wahrheitsgehalt der OB-These eindrucksvoll unter Beweis gestellt und Prinzenführer Christoph Arnold und Festausschusspräsidentin Marlies Stockhorst eine Lanze für Narretei und Tollitätentum gebrochen hatten, befand die Gerichtspräsidentin: "Die Angeklagten wissen genau, was sie tun." Es sei allenfalls eingeschränkt steuerungsfähig. Sie verurteilte das Paar zu jeweils 200 Sozialstunden, das es im vollen Ornat und zum Wohle des Volkes bis Aschermittwoch, O Uhr, abzuleisten hat.

Bei Freibier kam es anschließend zu reichlich Verbrüderungsszenen.

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