50 Jahre Politessen in Bonn Prinzip Ordnung durch Charme

BONN · Am 1. Juli 1966 begannen die ersten drei Verkehrsaufseherinnen ihren Dienst. Sie waren zunächst der Polizei unterstellt.

 Auf diesem Foto von 1969 ist zu sehen, wie eine Bonner Politesse mit einem Metallstab die Funktionstüchtigkeit einer Parkuhr überprüft.

Auf diesem Foto von 1969 ist zu sehen, wie eine Bonner Politesse mit einem Metallstab die Funktionstüchtigkeit einer Parkuhr überprüft.

Foto: Erwin Fingerhut/Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek Bonn

Das Knöllchenschreiben läuft eigentlich ganz friedlich ab: Sorgfältig notiert sich Sigrid Bosse das Kennzeichen des grünen Pkw in ihr Aufnahmegerät. „Das hier ist klar ein Verstoß. Der Wagen steht im Bushaltestellenbereich“, erläutert die 56-jährige Politesse. 15 Euro wird der Fahrer dafür an den Stadtordnungsdienst überweisen müssen. Für das Blockieren von Gehwegen wären 25 Euro fällig und dafür, das Auto in die Fußgängerzone zu stellen, die Höchstsumme, die Bosse anzumahnen hat: 35 Euro.

„Die Leute sind in den letzten Jahren schon vorsichtiger geworden. Denn die Knöllchen wurden ja auch teurer“, sagt die erfahrene Verkehrsaufseherin, so der heutige Fachbegriff. Seit 1981 schaut Bosse schon in den Straßen Bonns nach dem Rechten. „Ich würde den Beruf auch wieder ergreifen“, sagt sie mit dem Brustton der Überzeugung.

Seit dem ersten Juli genau vor 50 Jahren gibt es die städtischen Verkehrsaufseher, die sich anfangs in schicken dunkelblauen Kostümen und feschen Hütchen Politessen rufen ließen. Mit ihren Kontrollen tragen sie noch immer maßgeblich zur Sicherheit im Straßenverkehr und zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer bei. Zum Start am 1. Juli 1966 waren die ersten drei als „Hilfspolizistinnen“ noch der Polizei unterstellt, die sie in einem vierwöchigen Schnellkurs ausbildete. Sie sollten vor allem „Ordnung durch Charme“ herstellen und das zunehmende Falschparken ahnden.

Vorbild für den Einsatz waren positive Erfahrungen in München, Frankfurt und Hannover. Unmittelbare Aufgabe der Stadt wurde die Verkehrsüberwachung durch Politessen mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten von 1968. Organisatorisch wurden diese dem Ordnungsamt unterstellt, das eine Bußgeldstelle einrichtete.

Lange Zeit erhielten Parksünder Zahlkarten, die die Politessen und ihre nachfolgenden Kollegen persönlich übergaben oder an die Windschutzscheiben hefteten. Heute ist das ein aus dem elektronischen Gerät direkt vor Ort ausgedrucktes Blatt, das den Verkehrsverstoß und die zu zahlende Summe festhält.

Das sei spezielles Papier, das auch durch Regen nicht unlesbar werden könne, erläutert Bosses Abteilungsleiter Karsten Sperling. Natürlich habe jeder, der ein Knöllchen bekomme, das Recht zu widersprechen. „Das machen aber nur wenige.“ Sei die Ordnungswidrigkeit bewiesen, fordere die Stadt weiter die entsprechende Summe. „Wir haben aber keine Kopfprämie für unsere Mitarbeiter“, antwortet Sperlinge auf GA-Nachfrage.

Sigrid Bosse geht inzwischen die Straße weiter ab. Eine Kollegin ist dabei – schon aus Sicherheitsgründen. „Es gibt einige wenige, meist männliche Verkehrsteilnehmer, die cholerisch reagieren“, so Bosse. So etwas sei ihr damals auch passiert, als sie hochschwanger ein Knöllchen schrieb, dass sich die Kollegin zwischen sie und den giftenden Mann stellen musste. Wenn sie die Fahrer noch anträfen, kämen diese meist aber noch mit einer höflichen Ermahnung davon.

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