„Cum-Ex“-Prozess in Bonn Privatbank M.M. Warburg widerspricht Angeklagtem

Bonn · Im ersten Strafprozess zum „Cum-Ex“-Steuerskandal zulasten der Staatskasse hat der Vertreter einer Bank dem Angeklagten in Bonn widersprochen.

Die Angeklagten (3.v.l., und 2.v.r.) stehen zusammen mit ihren Verteidigern, Übersetzern und Vertretern verschiedener Banken im Landgericht hinter der Anklagebank. Den beiden angeklagten Ex-Aktienhändlern wird besonders schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Die Angeklagten (3.v.l., und 2.v.r.) stehen zusammen mit ihren Verteidigern, Übersetzern und Vertretern verschiedener Banken im Landgericht hinter der Anklagebank. Den beiden angeklagten Ex-Aktienhändlern wird besonders schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Foto: dpa/Marius Becker

Der 41-jährige Beschuldigte hatte am Donnerstagmorgen betont, dass Banken anhand von Referenznummern zu bestimmten Zahlungen hätten Bescheid wissen können über das Ausmaß der Deals, bei denen Steuern auf Dividenden mehrfach erstattet wurden. Bisher war aus der Bankenbranche zu hören, dass man genau das aufgrund von Intransparenz am Markt nicht hätte wissen können.

Ein Anwalt von M.M. Warburg nannte diesen Aspekt vor Gericht „möglicherweise zentral“. Man gehe aber davon aus, dass die Referenznummer „nicht den Bedeutungsgehalt hat“, den der Angeklagte ihr beimesse. Der Anwalt kündigte hierzu eine Erklärung im weiteren Verlauf des bis Anfang Januar geplanten Verfahrens an.

Die Privatbank ist über zwei Firmen - ihre Dachgesellschaft und eine Investment-Tochter - als sogenannter Nebenbeteiligter im Verfahren mit dabei. Warburg und drei weitere Geldhäuser könnten kräftig zur Kasse gebeten werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-Jährigen und einem 38 Jahre alten Mitangeklagten 33 Fälle schwerer Steuerhinterziehung und einen Versuch im Zeitraum 2006 bis 2011 vor. Dem deutschen Staat soll dadurch ein Schaden von 447 Millionen Euro entstanden sein. Damals waren die beiden Briten als Aktienhändler und Berater in London. Dabei war unter anderem M.M. Warburg einer ihrer Kunden. Der 41-Jährige sagte am Donnerstag, in dem Zeitraum habe er an den ihm zur Last gelegten Geschäften 12 Millionen Euro verdient.

Das Verfahren gilt als wegweisend - erstmals könnte ein Gericht „Cum-Ex“ als Straftat werten. Zahlreiche weitere Prozesse dürften in den kommenden Jahren starten. „Cum-Ex“ haben den Staat Schätzungen zufolge mehrere Milliarden gekostet.

(dpa)
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