Urteil in Bonn Promi-Wirt erhält nach Pleite Bewährungsstrafe

BONN · Jahrzehntelang war der Mann auf der Anklagebank einer der bekanntesten und beliebtesten Gastwirte der Stadt, und nicht nur Theaterbesucher, Schauspieler und Intendanten waren bei ihm gerne zu Gast.

Das Licht der Öffentlichkeit scheute der stets charmante Mann nie, aber dass er diese Öffentlichkeit nun gerne gemieden hätte, ist ihm anzusehen: Erkennbar bedrückt sitzt er neben seinem Verteidiger Norbert Gatzweiler und ist geständig.

Die Anklage wirft ihm Insolvenzverschleppung und unterlassene Bilanzierung vor, weil er seine verschiedenen Lokale noch betrieb, als er Steuerschulden von 380.000 Euro nicht mehr begleichen konnte. Auch Bilanzen erstellte er nicht. Jahrelang muss seine Buchführung chaotisch gewesen sein. Und als 2013 alles zusammenbrach, stellte sich heraus: Sein damaliger Steuerberater hatte ihn alles andere als gut beraten. Und auch die Bilanzen hatte er nicht ordentlich erstellt.

"Sehr schwierig, in dem Chaos einen Überblick zu gewinnen"

Damals forderte das Finanzamt plötzlich noch einmal 600.000 Euro von dem Wirt, obwohl der sicher war, alle Schulden beglichen zu haben, hatte er doch alles zu Geld gemacht, was möglich war, und sein Steuerberater angeblich mit dem Finanzamt alles geregelt. Das aber war nicht geschehen, und die neuerliche Forderung bedeutete im September 2013 das endgültige Aus.

Ein damals engagierter neuer Steuerberater schildert dem Gericht nun am Donnerstag als Zeuge, wie er die Situation erlebt hatte: Er habe ein von seinem Vorgänger angerichtetes Chaos vorgefunden, das er bis heute nicht endgültig beseitigt habe.

Bilanzen seien nicht erstellt, die Betriebsprüfung sei nicht abgeschlossen und die Buchhaltung nicht aktuell gewesen: "Es war sehr schwierig, in dem Chaos einen Überblick zu gewinnen." Seiner Meinung nach vor allem die Schuld seines Vorgängers.

Wirt hätte selbst tätig werden müssen

Das glaubt der Staatsanwalt sofort, denn er kennt die Arbeit des besagten Steuerberaters schon aus anderen Verfahren, wie er sagt, Doch im Gegensatz zum Verteidiger sind Staatsanwalt und am Ende auch das Gericht der Meinung: Vor Strafe schützt das den Wirt nicht, denn er hätte selbst tätig werden müssen.

Aber: Es wirkt sich wie auch das Geständnis strafmildernd aus. Der Wirt wird zu einer Gesamtstrafe von 16 Monaten Haft auf Bewährung und 7200 Euro Geldstrafe verurteilt, darin enthalten ist eine Strafe vom Dezember 2014: Damals wurde er per Strafbefehl wegen einer Schwarzgeldkasse zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 7200 Euro Strafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Der 60-Jährige nimmt das Urteil an. Sein bekanntes Lokal führt nun seine Schwester. Und er, so sagt er, arbeite dort für sie für 900 Euro.

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