Nach Razzia in Tannenbusch Prozess gegen Bonner Kokainbande beginnt mit Eklat

Bonn · Ratlosigkeit im Zuschauerraum und bei den übrig gebliebenen drei Angeklagten: Im Verfahren gegen eine Kokainbande aus Tannenbusch hat das Landgericht die beiden mutmaßlichen Haupttäter nach Hause geschickt.

Die 3. Große Strafkammer trennte das Verfahren gegen die beiden mutmaßlichen Haupttäter, ein Brüderpaar mit marokkanischen Wurzeln, ab und schickte sie und die Verteidiger nach Hause. Gegen das Duo wird später separat verhandelt.

Ratlosigkeit im Zuschauerraum und bei den übrig gebliebenen drei Angeklagten: Was war geschehen? Eigentlich sah alles für die Staatsanwaltschaft und auch für das Gericht nach einem klaren Fall aus: Nach intensiven Ermittlungen und Telefonüberwachungen hatte die Polizei am 8. Mai im Morgengrauen mit einem Großaufgebot in Tannenbusch zugeschlagen und laut Anklage eine Drogenbande zerschlagen.

Zahlreiche Wohnungen wurden durchsucht, 23 Personen festgenommen. Die Brüder wurden als Haupttäter angeklagt und saßen nun mit zwei weiteren Männern und einer Frau vor Gericht.

3,2 Kilo Kokain

Den 31 und 25 Jahre alten, vorbestraften Brüdern und ihren männlichen Mitangeklagten wirft die Anklage bandenmäßigen Handel mit 3,2 Kilo Kokain im Verkaufswert von mehr als 300.000 Euro vor, der 29-jährigen Frau Beihilfe. Sie war zur Tatzeit mit einem 36-jährigen Angeklagten verlobt und soll ihm aus Liebe beim Verpacken der Drogen geholfen haben. Da sie ohne festen Wohnsitz war, kam sie in U-Haft und sitzt dort wie ihr reichlich vorbestrafter Ex-Verlobter, ein abgelehnter Asylbewerber aus Libyen, nach wie vor.

Die übrigen drei wurden nach Geständnissen verschont. Vor allem der 31-Jährige, laut Anklage Kopf der Bande, packte gründlich aus, nachdem ein Mittäter, der für ihn als Verkäufer gearbeitet haben soll, die Truppe massiv belastet hatte. Und genau dieser Mittäter aus dem Senegal, gegen den ebenfalls Strafverfahren laufen, wird nun im Prozess zum Problem.

„Verteidiger versuchen das Verfahren zu torpedieren“

Denn die Verteidiger der Brüder beantragten, das Verfahren auszusetzen, weil Tausende von Seiten mit dem Inhalt der Telefongespräche des Senegalesen in den Akten fehlen. Die Polizei, so Anwalt Michael Hakner, habe dazu vermerkt: Die Gespräche habe der Mann aus dem Senegal in einer unbekannten afrikanischen Sprache geführt, und da die mutmaßlich mit der Familie geführten Telefonate für das Verfahren nicht relevant seien, habe man sie nicht übersetzen lassen. „Woher weiß die Polizei, dass sie nicht relevant sind?“, fragte der Anwalt und betonte: „Vollständige Akteneinsicht ist ein Kernrecht.“

Der Ankläger erklärte dazu: „Die Verteidiger versuchen das Verfahren zu torpedieren.“ Und Kammervorsitzender Klaus Reinhoff appellierte an die Anwälte: „Es ist doch ein recht einfacher Fall. Den kriegen wir schon hin.“ Doch die Verteidiger bestanden auf ihrem Recht auf vollständige Akteneinsicht. Und so teilte Richter Reinhoff nach einer Beratungspause kurz und knapp mit: Das Verfahren gegen die Brüder wird abgetrennt und ausgesetzt: „Sie können gehen.“

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