Friedhelm Naujoks Prozess gegen ehemaligen SGB-Chef beginnt

BONN · Der in zwei Strafverfahren angeklagte frühere Chef des Städtischen Gebäudemanagements (SGB), Friedhelm Naujoks, muss sich ab nächster Woche vor Gericht verantworten. Der Vorwurf lautet auf Trinkwassergefährdung, der Rechtsstreit um Kündigung geht in die nächste Runde.

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts eröffnet am Mittwoch die Hauptverhandlung gegen den früheren SGB-Leiter wegen des Einbaus von Trinkwasserentkeimungsanlagen in zwei Bonner Schulen, durch die das Wasser mit giftigen Stoffen versetzt worden sein soll.

Naujoks ist auch im Zusammenhang mit dem Bauskandal um das World Conference Center Bonn (WCCB) mit weiteren aktiven und ehemaligen städtischen Bediensteten angeklagt. Wann dieses Verfahren eröffnet wird, konnte Gerichtssprecher Philipp Prietze gestern noch nicht sagen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten "vorsätzliche Trinkwassergefährdung" vor. Naujoks sei "Erfinder" eines Verfahrens zur Trinkwasserentkeimung durch anodische Oxidation. In seiner Funktion als SGB-Werkleiter habe er im August 2005 den Einbau einer nach diesem Verfahren arbeitenden Anlage in einem Bonner Gymnasium veranlasst. Ihm sei bekannt gewesen, dass als Nebenwirkung des Verfahrens gesundheitsschädliche Trihalogenmethane im Wasser gebildet würden. Bei Messungen in der Schule im Januar 2006 sei die Überschreitung der gültigen Grenzwerte festgestellt worden, woraufhin die Anlage zunächst demontiert worden sei.

Gleichwohl habe der Angeklagte den erneuten Einbau der Anlage in einer anderen Bonner Schule angeordnet. Auch dort sei später bei Messungen die Überschreitung der Grenzwerte für Trihalogenmethane festgestellt worden.

Der ehemalige SGB-Chef, dem Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch wegen dieser Sache gekündigt hat, beschäftigte gestern Abend erneut den Stadtrat. Die Mitglieder genehmigten in nicht-öffentlicher Sitzung nachträglich eine von der Stadtverwaltung beim Bundesarbeitsgericht eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde. Das Landesarbeitsgericht hatte im Mai - wie zuvor schon das Bonner Arbeitsgericht - entschieden, dass die Kündigung des Gebäudemanagers unwirksam sei. Eine Revision ließ es nicht zu. Sollte das Bundesarbeitsgericht der Beschwerde zustimmen, kommt das Kölner Urteil auf den Prüfstand.

Aufgrund der Legionellen-Anklage hat Nimptsch Naujoks, der mit 175 000 Euro im Jahr zu den am höchsten bezahlten Mitarbeitern der Stadt zählt, erneut gekündigt. Auch dagegen klagt er vor dem Arbeitsgericht.

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