Prozessbeginn am Landgericht Mutmaßliche Drogenhändler stehen in Bonn vor Gericht

Bonn · Zwei türkische Staatsbürger sollen Marihuana im Wert von knapp 2,5 Millionen Euro aus Spanien ins Rheinland eingeführt haben. Die Verhandlung steht im Zusammenhang mit den polizeilichen Ermittlungen im sogenannten „Encrochat-Hack“.

 Mutmaßliche Drogendealer müssen sich derzeit vor dem Landgericht verantworten.

Mutmaßliche Drogendealer müssen sich derzeit vor dem Landgericht verantworten.

Foto: Leif Kubik

Wer den Andrang vor dem Gerichtssaal 1.19 in der ersten Etage des Bonner Landgerichts am Mittwochmorgen sah, konnte fast vergessen, dass es Corona gibt. Vor dem Gericht müssen sich aktuell zwei türkische Staatsbürger verantworten. Der 37-jährige Hauptangeklagte wegen bandenmäßigen Drogenhandels und illegaler Einfuhr, sein 31-jähriger mutmaßlicher Komplize wegen Beihilfe.

Beim Betreten des Saales wurde den Besuchern, die sich wohl zum größten Teil aus Familie, Freunden und Bekannten der beiden Angeklagten zusammensetzten, schnell die Pandemie wieder ins Gedächtnis gerufen: Der Vorsitzende Richter Marc Eumann höchstpersönlich setzte nämlich vor Beginn der Hauptverhandlung die sitzungspolizeiliche Anordnung durch, der gemäß nur jeder zweite Platz in jeder zweiten Reihe des Zuschauerbereichs besetzt werden durfte.

Prozessauftakt bereits nach Verlesung der Anklageschrift beendet

Den Verfahrensauftakt konnte dementsprechend nur ein Teil der Zuschauer live im Saal verfolgen. Lange dauerte die Sitzung allerdings ohnehin nicht, denn bereits nach der Verlesung der Anklageschrift endete der erste Verhandlungstag auch schon wieder. Die Tatvorwürfe waren bei Ermittlungen nach dem sogenannten Encrochat-Hack aufgekommen. Die Verteidiger der beiden Angeklagten sollten zunächst Gelegenheit erhalten, die zahlreichen vom Gericht überreichten Datenträger zu sichten.

Encrochat war ein Anbieter abhörsicherer Mobiltelefone und der zugehörigen Softwarelösungen, der sich insbesondere in der organisierten Kriminalität großer Beliebtheit erfreute. Polizeibehörden aus Frankreich und den Niederlanden war es aber im Sommer 2020 in Kooperation mit Europol gelungen, den zugehörigen Messengerdienst zu hacken. Seither konnten alleine die deutschen Fahnder Tausende Nutzer identifizieren, rund 900 Festnahmen soll es laut BKA bisher gegeben haben. Ein Fall mit deutlichen Parallelen wird bei der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verhandelt: Dort müssen sich drei Angeklagte aus dem Vorgebirge wegen der Einfuhr von 660 Kilo ebenfalls aus Spanien stammenden Marihuanas verantworten.

Anklage führt 13 Fälle von Marihuana-Einführungen im großen Stil auf

Im Kern dreht sich die jetzige Anklage vor dem Bonner Landgericht nun darum, dass die beiden Männer in insgesamt 13 Fällen Marihuana in einigermaßen üppigen Mengen aus Spanien ins Rheinland importiert haben sollen: Von jeweils „mindestens 30 Kilo“ in zwei und jeweils „mindestens 60 Kilo“ in den zehn folgenden Fällen gehen die Ermittler aus. Der 13. Import blieb unvollendet, weil die Ermittler am 8. März dieses Jahres schließlich zugreifen und fast 100 Kilogramm Marihuana sicherstellen konnten. Der Hauptangeklagte befindet sich seither in Untersuchungshaft, der mutmaßliche Mittäter ist aktuell haftverschont.

Die Geschäfte scheinen lohnend gewesen zu sein: Die Staatsanwaltschaft möchte von dem Mann, der gemeinsam mit einem flüchtigen Mittäter möglicherweise der Drahtzieher des illegalen Importgeschäfts war, nämlich die stolze Summe von 2,376 Millionen Euro einziehen. Der der Beihilfe Angeklagte soll immerhin auch noch einmal 40.500 Euro zahlen.

Staatsanwaltschaft geht von Gründung einer Scheinfirma aus

Um die Drogen in großem Stil von der Iberischen Halbinsel an den Rhein zu transportieren, soll der 37-Jährige gemeinsam mit seinem flüchtigen Kumpel eine Scheinfirma für Lüftungstechnik in Spanien gegründet haben. Dieses Briefkastenunternehmen – so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft – soll dann Verträge mit einem großen deutschen Logistikdienstleister abgeschlossen haben. Die Drogen waren in tatsächlich angeschafften Lüftungsanlagen versteckt und sollen von dem Mitangeklagten an einem Speditionsstandort in Wuppertal abgeholt und dann bei sich gelagert worden sein.

Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt, mit einem Urteil wird frühestens kurz vor Weihnachten gerechnet.

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