Auge verloren Soldat verklagt die Bundeswehr auf 150.000 Euro Schmerzensgeld

Bonn · Bei einer Übung in Brandenburg hat ein Soldat im Jahr 2018 sein rechtes Auge verloren. Er wurde von einem Schuss eines anderen Soldaten getroffen. In Bonn verklagt er die Bundeswehr nun auf 150.000 Euro.

 Bundeswehrsoldaten der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) trainieren den Häuserkampf und eine Geiselbefreiung. (Symbolbild)

Bundeswehrsoldaten der Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) trainieren den Häuserkampf und eine Geiselbefreiung. (Symbolbild)

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Vor dem Bonner Landgericht wird am Mittwoch (13 Uhr) die Klage eines Berufssoldaten verhandelt. Er hat die Bundeswehr - das Bundesverteidigungsministerium mit Sitz in Bonn - auf 150.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Bei einer Häuserkampf-Übung im Januar 2018 auf dem Truppenübungsplatz Lehnin in Brandenburg soll dem 39-jährigen Unteroffizier durch einen der zwölf Teilnehmer aus einer Entfernung von acht bis zehn Metern das rechte Auge ausgeschossen worden sein.

Außerdem hatte der Kläger, der bei der Übung als Ausbilder und Sicherheitsoffizier eingesetzt gewesen war, einen Jochbein-Trümmerbruch, einen Abriss des Augapfels und eine Perforation des Nasenbeins erlitten. Ob der 39-Jährige je wieder komplett dienstfähig sein wird, ist auch zwei Jahre nach dem Vorfall offen.

Laut Klage hat der beklagte Schütze, ebenfalls ein erfahrener Berufssoldat im Rang eines Hauptmanns, durch die Schussabgabe die Dienstvorschriften nicht eingehalten. Der verklagte Bund widerspricht dem. Die Schussabgabe sei nicht verbotswidrig gewesen. Vielmehr habe der Kläger einen Fehler begangen, als er ohne ausreichende Warnung in die Schusslinie des Schützen getreten sei.

Ein Strafverfahren gegen den Hauptmann wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde bereits eingestellt. Auch hat es kein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den Unglücksschützen gegeben.

(dpa)
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