Prozess am Bonner Landgericht Stadt Bonn und VW sollen sich außergerichtlich einigen

Bonn · Die Stadt Bonn und der Volkswagenkonzern sollen eine außergerichtliche Lösung finden. Das ergab die Verhandlung am Mittwochmorgen am Bonner Landgericht. Bonn hatte den Wolfsburger Konzern auf knapp 700.000 Euro Schadenersatz verklagt.

 Einsatzwagen von Volkswagen der städtischen Flotte.

Einsatzwagen von Volkswagen der städtischen Flotte.

Foto: Meike Böschemeyer

„Juristisch ist der Fall ja eigentlich durch“, beschied Richter Stefan Bellin die beiden Streitparteien nachdem gut eine Stunde des Gütetermins vergangen war.

Die Stadt Bonn nutzt Dieselfahrzeuge von Volkswagen unter anderem bei der Feuerwehr, beim Sozial- und beim Ordnungsamt und 27 dieser städtischen Wagen sind mit dem sogenannten EA-189-Motor ausgestattet. Weil der mit der von VW eingesetzten Manipulationssoftware ausgestattet war, hat die Bundesstadt den Wolfsburger Konzern vor dem Bonner Landgericht auf 678.139,52 Euro Schadenersatz verklagt. Nach dem Termin am Mittwochmorgen haben beide Parteien nun vier Wochen Zeit, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Falls das bis zum 18. Dezember nicht geschieht, will die Kammer am 5. Februar 2020 ihre Entscheidung verkünden.

Und die könnte möglicherweise eher zu Gunsten der Stadt ausfallen: Jedenfalls legt das die bisherige Rechtsauffassung der meisten deutschen Gerichte nahe und auch in Bonn gehen die Zivilverfahren meist zu Gunsten der klagenden Autobesitzer aus, wie Bellin darlegte. Zunächst drehte sich in dem Termin allerdings erst einmal alles um die Frage, ob die Verhandlung überhaupt in Bonn stattfinden darf. Es gebe eine Vereinbarung, der zu Folge der Gerichtsstand Braunschweig sei, legten die Volkswagen-Anwälte dar. Das stehe in den Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Dem mochte Rechtsanwalt Tobias Ulbrich allerdings so gar nicht folgen: Zum einen gälten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Konzerns nur für Kaufleute und nicht für Kommunen und zum anderen sähen die Ausschreibungsbedingungen der Stadt klar Bonn als Gerichtsstand vor. Letzterer Argumentation zeigte sich auch Bellin eher zugetan und ließ die Parteien wissen, dass es nach seiner Auffassung zwei Möglichkeiten gebe: Entweder gebe es überhaupt keine Gerichtsstandsvereinbarung oder es gelte die „Theorie des letzten Wortes“, weil die Stadt in einem Bestätigungsschreiben Bonn als Gerichtsstand genannt hatte.

Dieses Video stammt aus einer Kooperation zwischen WDR und General-Anzeiger.

In beiden Fällen sei folglich das Landgericht Bonn zuständig. Warum Volkswagen lieber in Braunschweig verhandelt hätte liegt auf der Hand, wenn man die Statistiken bemüht: Als eines von wenigen Gerichten haben die Richter dort bislang regelmäßig eher zu Gunsten des Konzerns aus dem benachbarten Wolfsburg entschieden.

Ob die Stadt allerdings die geforderte Summe – wenn überhaupt – in voller Höhe erhalten wird, bleibt abzuwarten: Einen gewissen Abzug für die langjährige Nutzung der Fahrzeuge wollen auch die Anwälte der Stadt berücksichtigen. Wie viel das allerdings letzten Endes ausmachen wird ist zurzeit schwer absehbar – wohl auch, weil die Kommune zunächst ihre Hausaufgaben nicht richtig gemacht hatte. Einen „ungeordneten Aktenkonvolut“ habe die Klägerin ursprünglich eingereicht, beklagte Bellin.

So sei darin zum Beispiel eines der bemängelten Fahrzeuge, ein Polo, überhaupt nicht vorgekommen. Bei vielen anderen waren offenbar nicht ganz korrekte Preise genannt worden. Dem war die Stadt zunächst am Dienstag mit einem pressewirksamen Fototermin in der Garage des Stadthauses begegnet. Die Bilder aller bemängelten Fahrzeuge samt aktuellem Tachostand und Fahrzeugidentifikationsnummern sowie eine akkurate Aufstellung überreichte Ulbrich dem Gericht und der Gegenpartei während der Verhandlung.

Es sei ja auch klar, dass die konkrete Laufleistung aller Fahrzeuge für die Nutzungsentschädigung angegeben werden müsse, so Bellin. Mit den Worten „Der Fall wird ja spannend, gibt es nicht die Möglichkeit, die Spannung zu entzerren“, lotete er die Möglichkeit aus, eine gütliche Einigung zu erzielen. Die könne beispielsweise in den korrekten Preisen abzüglich der Finanzierungs- und Umbaukosten sowie der Nutzungsentschädigung liegen.

Die Bundesstadt ist die bislang erste Kommune, die gegen VW vor Gericht gezogen ist. In Düsseldorf hatte man sich nach längerer Prüfung gegen eine Klage entschieden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort