Angeklagter Rocker ist krank Prozess um Bonner Hells Angels abermals vertagt

Koblenz · Der Koblenzer Rockerprozess um mutmaßliche Geiselnahme, räuberische Erpressung und Körperverletzung ist am Mittwoch wegen Erkrankung eines Angeklagten vertagt worden.

Der Richter am Landgericht hatte den behandelnden Arzt nach der Prognose befragt und dann entsprechend entschieden. Wegen der Erkrankung eines der insgesamt neun Angeklagten und teils verspätet ermöglichter Akteneinsicht für die Verteidigung war der Prozess bereits vor einer Woche kurz nach Beginn vertagt worden.

Unter den Rockern ist auch der Mann, der 2010 im Kreis Neuwied durch seine Haustür einen Polizisten erschossen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob 2011 die neunjährige Haftstrafe des Hells Angels wegen Totschlags auf, weil er in sogenannter Putativnotwehr gehandelt habe, also irrtümlich davon ausgegangen sei, dass die für die Notwehr erforderlichen Voraussetzungen bestünden.

Nach diesem spektakulären Freispruch sollen der Todesschütze und die anderen acht Angeklagten in Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Rheinland-Pfalz andere Motorradclubs bedrängt haben. Die Zuständigkeit der 1. Strafkammer wird weiterhin von der Verteidigung angezweifelt. Wegen Überlastung der 12. Strafkammer war das Verfahren an die 1. Strafkammer gegangen.

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