Bonner Amtsgericht Prozess um falsche Polizeikelle im Karneval

Bonn · Eine falsche Polizeikelle aus dem Karnevalsfundus und ein Autofahrer, der sie während eines Überholmanövers einem anderen Autofahrer zeigt und nicht ahnt, dass der ein echter Polizist ist – das war der Stoff für einen Prozess vor dem Bonner Amtsgericht.

Der Mann auf der Anklagebank soll sich aus Ärger über die Überholerei der Kelle bedient haben. Nun wirft ihm die Staatsanwaltschaft Amtsanmaßung vor; eine Straftat, die immerhin mit bis zu zwei Jahren Haft bedroht ist.

Am 8. Januar, soll der 61-Jährige auf der Autobahn 59 in Richtung Nordbrücke unterwegs gewesen sein und sich mit einem anderen Autofahrer ein ständiges Überholen geliefert haben. Bis er schließlich nach besagter Polizeikelle gegriffen und sie hochgehalten haben soll.

Damit brachte er den anderen Autofahrer erst so richtig auf die Palme. Denn der war als Polizist in Zivil auf dem Weg zum Dienst. Und er ärgerte sich so über den Einsatz der Polizeikelle, dass er sich das Kennzeichen notierte und Anzeige erstattete gegen den Halter des Fahrzeugs.

Doch der sitzt nun vor der Strafrichterin und weiß angeblich von nichts. Stellt sich die Frage: Wenn er der Fahrzeughalter ist, war er an jenem Abend der Fahrer?

Der 58-jährige Polizist, der ihn anzeigte, erkennt ihn im Zeugenstand nicht wieder und nennt den Fahrer von damals zunächst einen „jungen Mann“. Das revidiert er zwar sofort, als die Richterin nachhakt, aber jetzt ist es in der Welt. Die Kelle aber habe er sehr gut sehen können, erklärt der Zeuge, räumt jedoch ein, er habe schon erkannt, dass sie kleiner gewesen sei als eine übliche Polizeikelle.

Für den Verteidiger steht schließlich fest: Hier kommt nur Freispruch infrage. Sein Mandant sei nun wirklich kein junger Mann, und die Identifikationsleistung des Polizisten sei nicht „so doll“ gewesen. Dass der Beamte in dem Fall auch noch selbst ermittelt habe, sei auch nicht in Ordnung.

Das sieht die Richterin am Ende genauso. Der Polizist habe den Angeklagten nicht eindeutig identifizieren können. Außerdem sei die Polizeikelle nach Angaben des Beamten ja deutlich kleiner gewesen, und das Ganze habe nur den Anschein einer „hoheitlichen Amtshandlung“ gehabt.

Sie ist davon überzeugt: Hätte der Polizist das Ganze wirklich ernst genommen, hätte er den Mann mit der Kelle auch angehalten. So aber folgt sie dem Antrag des Verteidigers und spricht den 61-Jährigen frei.

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