Nach Urteil des BGH Prozess um Hotelbrand in Bonn wird neu aufgerollt

Am 10. Juni 2019 brannte es in dem gerade neu eröffneten Motel One an der Berliner Freiheit. Der Fall wird nun erneut vor dem Bonner Landgericht verhandelt, weil der Bundesgerichtshof das alte Urteil kassiert hat.

Am 10. Juni 2019 brannte es in dem gerade neu eröffneten Motel One an der Berliner Freiheit. Der jüngere Angeklagte wurde vor dem Bonner Landgericht freigesprochen, der Ältere wegen einfacher Brandstiftung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nun wird der Fall erneut aufgerollt.

Am 10. Juni 2019 brannte es in dem gerade neu eröffneten Motel One an der Berliner Freiheit. Der jüngere Angeklagte wurde vor dem Bonner Landgericht freigesprochen, der Ältere wegen einfacher Brandstiftung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nun wird der Fall erneut aufgerollt.

Foto: Peter Kölschbach

Der Fall um den Brand am Motel One-Beethoven am Bertha-von-Suttner-Platz in Bonn wird neu aufgerollt. In den frühen Morgenstunden des 10. Juni 2019 brannten in einem Kellerraum Müllcontainer. Im Sommer 2020 mussten sich damals ein 22 und ein 23 Jahre alter Mann wegen besonders schwerer Brandstiftung vor dem Bonner Landgericht verantworten. Der jüngere Angeklagte wurde freigesprochen, der Ältere wegen einfacher Brandstiftung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil kassiert. In dieser Woche stehen die beiden nun erneut vor Gericht.

Die Bundesrichter bemängelten, dass die Bonner Richter im Fall des Freigesprochenen keine ausreichende Beweiswürdigung vorgenommen hatten: Insbesondere sei nicht hinreichend geprüft worden, ob der 22-Jährige sich nicht zumindest der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht haben könnte. Und im Fall des Verurteilten reichte die Begründung nicht aus, warum es sich bei der Tat nur um einfache und nicht um schwere oder besonders schwere Brandstiftung gehandelt habe. Das Landgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass laut Feuerwehr ein Übergreifen des Brandes vom Lagerraum auf das weitere Gebäude sicher auszuschließen war. Auch kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Feuer nicht gelegt worden sei, um in dem entstandenen Gewirr die Hotelbar zu plündern.

Junge Männer waren alkoholisiert

Klar scheint nur zu sein, dass die beiden jungen Männer zum Tatzeitpunkt deutlich alkoholisiert waren. Den Brand habe man aus einer Schnapslaune heraus gelegt – über mögliche Gefahren habe man sich keine großen Gedanken gemacht. Das hatten die Angeklagten im erstinstanzlichen Verfahren ausgesagt und sich gegenseitig beschuldigt, das Feuer gelegt zu haben. Letztlich befand die Kammer aber nur die Aussagen des Jüngeren für „konsistent und widerspruchsfrei“. Das neue Verfahren könnte nun mit zwei Schuldsprüchen enden: Im Fall des Verurteilten hat der BGH das erstinstanzliche Urteil nämlich nur im Strafausspruch aufgehoben. Freigesprochen kann er daher nicht mehr werden.

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