Verurteilung möglich Prozessbeginn nach Schießerei in Bad Godesberg

Bonn · Nach einer Schießerei in Bad Godesberg im September 2017 hat nun der Prozess begonnen. Das Opfer darf dabei als Nebenkläger auftreten. Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags ist möglich.

 30 September 2017: In der Arcadia-Passage kam es zur Schießerei.

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Foto: GA
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