Prozessauftakt wegen versuchtes Mordes 57-Jähriger soll Schwager mit Obstmesser attackiert haben

Bonn · Ein 57-jähriger Mann soll versucht haben, seinen 61-jährigen Schwager an Silvester mit einem Obstmesser zu ermorden. Nun steht er in Bonn vor Gericht.

 Der Prozess gegen einen 57-Jährigen, der seinen Schwager mit einem Meser beinahe getötet hätte, hat im Landgericht Bonn begonnen.

Der Prozess gegen einen 57-Jährigen, der seinen Schwager mit einem Meser beinahe getötet hätte, hat im Landgericht Bonn begonnen.

Foto: dpa/Arne Dedert

Über mögliche Motive und Hintergründe wird noch zu reden sein: Am Montagvormittag hat vor der 4. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ein Verfahren wegen versuchten Mordes begonnen. Der 57-jährige Angeklagte soll am Silvesterabend seinem 61-jährigen Schwager rücklings ein Küchenmesser in den Hals gestoßen haben, als der Mann gerade betete. Das Opfer überlebte die Attacke nur knapp.

Zu Prozessbeginn war es schwer, sich ein klares Bild des Tatabends zu machen. Der Angeklagte räumte die in der Anklage erhobenen Vorwürfe zwar im Grundsatz ein, blieb aber sonst recht vage und berief sich auf Erinnerungslücken.

Klar scheint derzeit nur, dass der Angeklagte am Silvesterabend in der gemeinsamen Wohnung seiner Schwester und deren Mann in Pützchen-Bechlinghoven zu Gast war. Man aß wohl gemeinsam zu Abend und irgendwann soll der Schwager sich zum Gebet zurückgezogen haben.

Nun – so räumte der Angeklagte auch ein – griff sich dieser ein Obstmesser und stach es von hinten in den Hals seines Schwagers. Bei dem Angriff muss die Klinge des Messers abgebrochen sein und dem Angegriffenen gelang es, ins Treppenhaus des Mehrfamilienhauses zu flüchten. Der Angeklagte soll ihn mit der bloßen Klinge in der Hand verfolgt haben, der abgebrochene Knauf blieb am Boden der Wohnung liegen. Im Treppenhaus gelang es dem Opfer, dem Bruder seiner Frau die Klinge zu entringen. Dank eines durch den Lärm aufmerksam gewordenen Nachbarn, konnte der Angreifer schließlich fixiert und die Polizei gerufen werden.

Nach seiner Verhaftung sei eine Befragung des Beschuldigten so gut wie unmöglich gewesen, erinnerte sich eine Polizistin im Zeugenstand. „Er ist nicht direkt ausgerastet, er wand sich aber immer wieder in den angelegten Handschellen“, so die Beamtin. Dass der Mann aber – wie es in der Ermittlungsakten heißt – am Boden sitzend auf arabisch gebetet habe, mochte die Zeugin so nicht bestätigen.

Der Mann habe einfach nur vor sich hingebrabbelt; ob es sich dabei um ein Gebet gehandelt haben könnte, vermöge sie nicht einzuschätzen. Und auch bei der Sprache sei ja türkisch wohl wahrscheinlicher, da sie beides aber nicht spreche, sei sie selbstverständlich hier nicht ganz sicher.

Ob, und wenn ja, in welcher Form, Religion also bei der Tat eine Rolle spielte, lässt sich derzeit nicht ansatzweise sagen. Der Angeklagte sagte dem Gericht, er erinnere sich zwar, das Messer gegriffen zu haben, danach setze seine Erinnerung aber erst wieder mit dem Eintreffen der Polizei ein. Ein Rolle könnte auch ein rund 45-minütiges Telefonat gespielt haben, dass der Angeklagte vor dem Abendessen mit einem Sohn seines Schwagers aus einer früheren Beziehung geführt hat.

Offenbar beklagte sich der junge Mann bei dem Angeklagten über seinen Vater. Da die Kommunikation mit dem 57-Jährigen von Anfang an ziemlich schwierig war, wird der Angeklagte auch von einem psychologischen Sachverständigen begutachtet. Mit einem Urteil wird Ende des Monats gerechnet.

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