Diebstahl Putzmänner einer Bonner Reinigungsfirma müssen 10.000 Euro zurückzahlen

Bonn · Sechs Jahre liegt der Fall schon zurück: Damals kamen vier junge Putzmänner einer mobilen Reinigungsfirma zur Nachtschicht in eine Drogeriemarkt-Kette und verschwanden am Morgen mit Waren im Wert von 45.000 Euro.

Sie kamen mit Eimer, Putzlappen und Wischmob zur Nachtschicht in das Großlager einer Drogeriemarkt-Kette – und verschwanden am Morgen mit Rasierklingen, Zahnbürsten und Parfüm im Wert von 45.000 Euro. Natürlich erst, wie im Vertrag vorgesehen, nachdem um fünf Uhr in der Frühe alles tipptopp sauber war.

Aber die Putzkolonne flog schon bei der dritten nächtlichen Schicht auf. Am 24. März 2011 wurden die Männer von der Polizei erwartet und auf frischer Tat festgenommen. Die Diebe waren damals leicht zu identifizieren. Bevor sie die sechs Überwachungskameras mit Wischmobs abgedeckt haben, hatten sie noch in die Kameras gelächelt. Vor drei Jahren bereits musste die Bonner Reinigungsfirma, die unwissentlich die diebische Putz-Crew beauftragt hatte, 30.000 Euro an die geschädigte Drogeriemarkt-Kette zahlen. Auf diesen Betrag hatten sich die Parteien per Vergleich in einem Zivilstreit vor dem Landgericht geeinigt (LG Bonn 7 O384/12).

Kleine Brötchen backen

Auf dem finanziellen Schaden wollte die mobile Reinigungsfirma aber nicht sitzenbleiben und verklagte wiederum zwei der ehemaligen Rasierklingen-Diebe – die anderen Mittäter waren nicht mehr zu belangen – auf den von ihnen geblechten Schadensersatz sowie Rechtsanwaltskosten und Zinsen auf insgesamt 39.964,10 Euro (LG Bonn 1 O 104/17). Aber bei den verklagten Ex-Dieben – heute 29 und 27 Jahre alt – ist nicht viel zu holen, beide haben kaum etwas in der Tasche: Der eine macht gerade eine Ausbildung zum Krankenpfleger, der andere stünde seinem Anwalt zufolge noch am „Anfang seiner beruflichen Karriere“ und suche dringend einen Lehrjob.

Entsprechend mahnte Kammervorsitzender Stefan Bellin die Parteien „kleine Brötchen zu backen, was zahlbar ist“. Am Ende einigte sich die Reinigungsfirma mit dem Duo ebenfalls auf einen Vergleich: Der 27-Jährige erklärte sich bereit, 4000 Euro in Raten von monatlich 50 Euro zu zahlen, der 29-Jährige überweist insgesamt 6000 Euro in 100-Euro-Raten.

Der Putzjob kam dem Duo teuer zu stehen: Denn bereits im Mai 2012 waren die beiden Männer zusammen mit den beiden Komplizen in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bonn wegen bandenmäßigen Diebstahls verurteilt worden. Der Ältere immerhin zu anderthalb Jahren Haft zur Bewährung, der Jüngere wurde verwarnt und musste 200 Sozialstunden ableisten. Beide mussten sie damals schon als Auflage Schadens-Wiedergutmachung leisten: Der Ältere 1200, der Jüngere 200 Euro.

Allerdings hadern die beiden Gelegenheitswischer bis heute, dass sie so hart rangenommen werden. „Wir waren lediglich zum Putzen mitgenommen worden“, beteuerten sie jetzt erneut vor Gericht, „und bekamen vor Ort die Anweisung, die Videokameras zu überdecken“. Mehr hätten sie nicht getan. Die Paletten mit den Rasierklingen hätten die anderen rausgereicht, und von den 5000 Euro, die die Bande angeblich von einem Flohmarkt-Hehler bekommen habe, hätten sie keinen Cent gesehen.

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