Nach verbotener Demo in Bonn Querdenker-Veranstaltern droht Zwangsgeld von 20.000 Euro
Bonn · Nach der Querdenker-Demo am Samstag in Bonn hat die Stadt Anzeige gegen die Veranstalter gestellt. Zudem droht ihnen nun ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro. Der Bonner CDU-Landtagsabgeordnete Christos Katzidis wirft der Querdenker-Bewegung „gefährliche Aktionen“ vor.
Die Stadt Bonn hat gegen beide Veranstalter der Querdenker-Demonstration, die am vergangenen Samstagabend auf dem Markt stattgefunden hat, ein Zwangsgeld von je 20.000 Euro verhängt. Das bestätigte Stadtsprecherin Monika Hörig dem GA auf Nachfrage. Schon am Samstag habe die Stadt den Veranstaltern eine Ordnungsverfügung zugestellt.
Ob die Stadt das Geld von den Veranstaltern auch erhalten wird, dazu äußerte sich Hörig optimistisch. „Wir glauben, dass wir gute Chancen haben. Die Polizei hat Videomaterial, das belegt, dass gegen die Ordnungsverfügungen verstoßen wurde.“ Zusätzlich erhalten die Veranstalter noch eine Anzeige wegen Durchführung einer nicht zugelassenen Veranstaltung. Die Höhe des Bußgeldes liegt dort bei 1000 Euro.
Wie der GA berichtete, stellte die Polizei an dem Abend 36 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht. Wegen Vorsatz liegt das Bußgeld statt 50 bei 100 Euro. Des Weiteren teilte Hörig mit, dass noch bei mehreren Teilnehmern geprüft werde, ob sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, indem sie an der verbotenen Veranstaltung teilgenommen haben. Das würde ein Bußgeld von je 250 Euro bedeuten.
Der Landtagsabgeordnete Christos Katzidis (CDU) ist dafür, die Querdenker-Bewegung vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Nach der illegalen Kundgebung der sogenannten „Corona-Info-Tour“ am Samstag auf dem Markt sprach er von „gefährlichen Aktionen“. Es sei unerträglich, „wie sich die Corona-Leugner über Vorschriften, Anordnungen der Polizei und sogar gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzen und andere gefährden“. Sie würden „immer hemmungsloser“ zeigen, dass sie den Staat ablehnen, so Katzidis, der innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion ist.
Er kündigte ein NRW-Versammlungsgesetz für spätestens 2021 an. „Wir wollen, dass es auch eine Strafvorschrift enthält, bei der viele Aktionen der Querdenker-Bewegung künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft sein werden, sondern als Straftaten“, erklärte Katzidis. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Kundgebung in Bonn verboten. Die Organisatoren ignorierten diese Entscheidung.