Nach Streit mit anderem Hundebesitzer Rabiate Hundehalterin aus Bonn muss Strafe zahlen

Bonn · Eine rabiate Hundehalterin aus Bonn muss 1400 Euro Strafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung zahlen. Im September 2018 hatte sie einen anderen Hundebesitzer im Streit angegriffen.

 Eine rabiate Hundehalterin wurde vor dem Bonner Amtsgericht verurteilt. (Symbolfoto)

Eine rabiate Hundehalterin wurde vor dem Bonner Amtsgericht verurteilt. (Symbolfoto)

Foto: picture alliance/dpa/Marc Tirl

Eigentlich wollte er nur schnell ein Leckerli kaufen. Nach einer Auseinandersetzung mit einer anderen Hundehalterin verließ ein 43-jähriger Hausmeister aus Bonn den Zooladen an der Bornheimer Straße allerdings mit schmerzhaften Hämatomen an der rechten Hüfte und den Beinen.

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde seine 65-jährige Kontrahentin nun vor dem Bonner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 1400 Euro verurteilt.

Das war passiert: Am 28. September 2018 wollte die Verurteilte mit ihren Einkäufen und ihren beiden nicht angeleinten Vierbeinern den Laden verlassen. Dort kam ihr der Hausmeister mit seinem angeleinten blinden und tauben Hund entgegen. Weil die beiden Hunde der Frau zähnefletschend auf das wahrnehmungsunfähige Tier zuliefen, befürchtete dessen Eigentümer, dass sich seine Hündin erschrecken würde. Trotz Aufforderung rief die Frau ihre beiden Lieblinge nicht zurück, und so stellte der Mann sich schützend vor seinen Hund und versuchte, die Tiere mit den Füßen auf Abstand zu halten.

Es folgte ein Streit. Dann fuhr die Frau mehrmals ihren Einkaufwagen gegen die Hüfte des Hausmeisters. Vor Gericht hatte sie noch versucht, die Situation zu beschönigen: Der Halter habe versucht, eines ihrer altersschwachen Tiere mit Tritten von sich fernzuhalten. Zu der Rangelei mit dem Einkaufswagen sei es nur gekommen, weil der Mann sie am Verlassen des Ladens habe hindern wollen. Allerdings bestätigte ein Zeuge weitestgehend die Schilderung des Opfers. Dem soll sie seinerzeit noch am Tatort gedroht haben, er solle „keinen Blödsinn“ erzählen.

Bei Einsicht hätte sich die Frau Ärger ersparen können: Zunächst schlug sie es aus, das Verfahren gegen Zahlung von 100 Euro einzustellen, aus. Daraufhin war der ledigen Frau ein Strafbefehl über 1350 Euro ins Haus geflattert, aber auch gegen diesen hatte sie Einspruch eingelegt.

Nun muss die Hundehalterhin außer zusätzlichen 50 Euro auch die Verfahrenskosten tragen. Und: Weil sie die Urteilverkündung unterbrochen hatte, drohte ihr der Amtsrichter beim nächsten Mucks ein Ordnungsgeld an.

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